OLG Köln 2 Wx 20/95

August 6, 2022

OLG Köln 2 Wx 20/95

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

  • Für eine wirksame Veräußerung von Wohnungserbbau- und Teilerbbaurechten ist die Zustimmung aller verfügungsberechtigten Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt der Grundbucheintragung erforderlich.
  • Die Zustimmung eines Grundstückseigentümers ist bis zum Eingang des Eintragungsantrags frei widerruflich.
  • Die Zustimmung eines ausgeschiedenen Grundstückseigentümers bindet seinen Rechtsnachfolger nur, wenn die Einigung zwischen Erbbauberechtigtem und Erwerber bereits bindend geworden ist und der Eintragungsantrag vor dem Eigentümerwechsel gestellt wurde.

Sachverhalt:

  • Die Beteiligten zu 1) verkauften ihr Wohnungserbbau- und Teilerbbaurecht an die Beteiligten zu 2).
  • Die erforderliche Zustimmung der Grundstückseigentümer wurde eingeholt, jedoch wechselten zwei Miteigentümer, bevor der Eintragungsantrag beim Grundbuchamt einging.
  • Das Grundbuchamt forderte die Zustimmung der neuen Miteigentümer.
  • Der Notar legte Beschwerde ein und argumentierte, dass die Zustimmung der früheren Eigentümer auch für deren Rechtsnachfolger bindend sei.

Entscheidungsgründe:

OLG Köln 2 Wx 20/95

  • Wirksame Einigung: Für eine wirksame Einigung über die Veräußerung ist die Zustimmung aller Miteigentümer zum Zeitpunkt der Grundbucheintragung erforderlich.
  • Widerruflichkeit der Zustimmung: Die Zustimmung ist bis zum Eingang des Eintragungsantrags frei widerruflich.
  • Bindung des Rechtsnachfolgers: Die Zustimmung eines ausgeschiedenen Miteigentümers bindet seinen Rechtsnachfolger nur, wenn die Einigung bereits bindend geworden ist und der Eintragungsantrag vor dem Eigentümerwechsel gestellt wurde.
  • Anwendbarkeit von §§ 873, 878 BGB: Diese Vorschriften sind anwendbar, da der Zustimmungsvorbehalt eine Verfügungsbeschränkung darstellt.
  • Keine analoge Anwendung von §§ 877, 876 BGB: Die Grundsätze zur Unwiderruflichkeit der Zustimmung bei Änderung der Teilungserklärung sind nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, da es sich nicht um eine Aufhebung oder Inhaltsänderung eines belasteten Grundstücksrechts handelt.
  • Zurückweisung der Beschwerde: Die Beschwerde des Notars wurde zurückgewiesen, da die Zustimmung der neuen Miteigentümer erforderlich war.

Fazit:

Die Entscheidung betont die Bedeutung der Zustimmung aller Miteigentümer zum Zeitpunkt der Grundbucheintragung bei der Veräußerung von Wohnungserbbau- und Teilerbbaurechten. Die Zustimmung ist bis zum Eingang des Eintragungsantrags widerruflich und bindet Rechtsnachfolger nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

OLG Frankfurt: Eintragung eines Amtswiderspruchs nach Ablauf der Jahresfrist gemäß § 7 Abs. 3 GrdstVG

OLG Frankfurt: Eintragung eines Amtswiderspruchs nach Ablauf der Jahresfrist gemäß § 7 III GrdstVG

Mai 19, 2025
OLG Frankfurt: Eintragung eines Amtswiderspruchs nach Ablauf der Jahresfrist gemäß § 7 III GrdstVGOLG Frankfurt 01.07.2024, 20 W 91/24RA und…
Bewertung beschränkte persönliche Dienstbarkeit als Recht auf unbeschränkte Dauer

Bewertung beschränkte persönliche Dienstbarkeit als Recht auf unbeschränkte Dauer

Mai 8, 2025
Bewertung beschränkte persönliche Dienstbarkeit als Recht auf unbeschränkte DauerRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht des Landes Sachsen-A…
Adoption - Wann besteht eine Eltern-Kind-Beziehung

Adoption – Wann besteht eine Eltern-Kind-Beziehung

Mai 8, 2025
Adoption – Wann besteht eine Eltern-Kind-BeziehungOLG Köln, Beschluss vom 30.01.2025 – 14 UF 6/25RA und Notar KrauDas Oberlandesgericht…