OLG Köln – 2 Wx 45/24 – Zurückweisung des Löschungsantrags für ein Vorkaufsrecht
Tenor:
Die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Löschungsantrags für ein Vorkaufsrecht wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Sachverhalt:
Die Beteiligte ist Eigentümerin eines Grundstücks, an dem ein Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall eingetragen ist.
Dieses Vorkaufsrecht wurde im Zusammenhang mit der Eintragung ihrer Mutter als Eigentümerin eingetragen.
Die Beteiligte erwarb das Grundstück durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag mit ihren Brüdern und beantragte die Löschung des Vorkaufsrechts.
Das Grundbuchamt wies den Antrag zurück, da das Vorkaufsrecht durch die Erbauseinandersetzung nicht erloschen sei.
Die Beteiligte legte Beschwerde ein.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das OLG Köln entschied, dass ein Vorkaufsrecht, das für den ersten Verkaufsfall bestellt ist, auch bei Erwerb des Grundstücks durch einen Miteigentümer im Wege der Erbauseinandersetzung nicht erlischt.
Die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Löschungsantrags wurde zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, um die Frage des Erlöschens eines Vorkaufsrechts bei Erwerb eines Miteigentümers höchstrichterlich klären zu lassen.
Das Vorkaufsrecht ist ein in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 463 ff. BGB) geregeltes Recht, das einem Berechtigten ermöglicht, eine Sache zu erwerben, bevor sie an einen Dritten verkauft wird.
Es handelt sich um ein schwebendes Recht, das erst dann zum Tragen kommt, wenn der Eigentümer einen Kaufvertrag mit einem Dritten abschließt.
Wesentliche Merkmale:
Entstehung:
Ausübung:
Erlöschen:
Praktische Bedeutung:
Vorkaufsrechte spielen in verschiedenen Bereichen eine Rolle, insbesondere im Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht. Sie dienen dazu, bestimmte Interessen zu schützen, z.B. das Interesse eines Miteigentümers an der Erhaltung des gemeinsamen Eigentums oder das Interesse eines Gesellschafters an der Kontrolle über die Gesellschaftsanteile.
Wichtige Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.