OLG Köln 24 U 77/20 Auskunftsanspruch Pflichtteilsberechtigter § 2314 BGB – testamentarische Wahl englischen Rechts – Verstoß gegen deutschen ordre public
RA und Notar Krau
Kernaussage:
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Pflichtteilsberechtigter in Deutschland auch dann einen Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB gegen den Erben hat, wenn der Erblasser testamentarisch englisches Recht gewählt hat.
Die Versagung des Pflichtteils durch die Wahl englischen Rechts verstößt gegen den deutschen ordre public und ist daher unwirksam.
Hintergrund:
Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Bedeutung des Urteils:
Revision:
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