OLG Köln, 28 Wx 18/16 – Festsetzung eines Ordnungsgeldes wg. Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen

August 29, 2017

Oberlandesgericht Köln, 28 Wx 18/16

Die Rechtsbeschwerde vom 21.07.2016 gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 17.06.2016 –  38 T 273/15 – wird zurückgewiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 

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den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 17.06.2016 – 38 T 273/15 – aufzuheben und die Beschwerde gegen die Ordnungsgeldfestsetzung vom 20.06.2015 – EHUG – 00108207/2010 -02/02 – zurückzuweisen.

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