OLG Köln Beschluss 21.11.2014 – 20 W 94/13 Kosten Eröffnung Verfügung von Todes wegen + Grabpflege als Nachlassverbindlichkeit
RA und Notar Krau
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied am 21. November 2014 über die Frage, ob die Kosten für die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen und die Kosten der Grabpflege als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 1967 BGB gelten.
Der Kläger, der die Kosten für die Eröffnung eines Erbvertrags vorgestreckt hatte, verlangte deren Erstattung von den Beklagten, den Erben der Verstorbenen.
Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und stellte fest, dass die Kosten für die Eröffnung eines Erbvertrags Nachlassverbindlichkeiten sind, die von den Erben zu tragen sind.
Da diese Kosten unter die Nachlassverwaltung und -kosten fallen, sind die Erben gemäß § 1967 BGB zur Erstattung verpflichtet.
Somit gewährte das Gericht dem Kläger Prozesskostenhilfe für die Durchsetzung dieses Anspruchs.
Bezüglich der Erstattung von Grabpflegekosten verweigerte das Gericht jedoch die Prozesskostenhilfe.
Das OLG Köln bestätigte die herrschende Meinung, dass Grabpflegekosten nicht zu den Beerdigungskosten im Sinne von § 1968 BGB gehören.
Die Beerdigungskosten umfassen nur die Kosten, die mit der Errichtung der Grabstätte verbunden sind, nicht jedoch die laufenden Pflegekosten.
Diese werden als moralische, nicht aber als rechtliche Verpflichtung der Erben angesehen.
Darüber hinaus konnte der Kläger keine ausreichenden Beweise für die von ihm behaupteten Grabpflegekosten vorlegen.
Da weder Rechnungen noch detaillierte Angaben zu den Kosten vorgelegt wurden, konnte der Kläger auch aus diesem Grund keine Erstattung der Grabpflegekosten verlangen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.