OLG Köln Beschluss 24.2.1992 – 2 Wx 41/91 Versterben aufgrund gemeinsamer Ursache

April 21, 2019

OLG Köln Beschluss 24.2.1992 – 2 Wx 41/91 Versterben aufgrund gemeinsamer Ursache

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 24. Februar 1992 (Az. 2 Wx 41/91) befasst sich mit der Erteilung eines Erbscheins für den Nachlass eines belgischen Staatsangehörigen, der in Deutschland lebte und Immobilien in Frankreich besaß.

Der Erblasser und seine deutsche Ehefrau wurden gleichzeitig ermordet, und es stellte sich die Frage, ob die Ehefrau den Ehemann überlebt hat und damit Erbin geworden ist.

Zunächst stellt das OLG Köln fest, dass für das bewegliche Vermögen des Erblassers deutsches Recht anwendbar ist, während für die in Frankreich gelegenen Immobilien französisches Recht gilt.

Da die deutschen Nachlassgerichte nicht zuständig sind, einen Erbschein für das in Frankreich gelegene unbewegliche Vermögen zu erteilen, hätte der Erbschein entsprechend eingeschränkt werden müssen.

Ein zentrales Thema des Beschlusses ist der Nachweis, ob die Ehefrau den Erblasser überlebt hat.

Das OLG Köln betont, dass für den Zeitpunkt des Todes der Hirntod entscheidend ist, der als irreversibler Funktionsverlust des Gehirns definiert ist.

Wenn zwei Personen aufgrund derselben Ursache versterben, sind strenge Anforderungen an den Nachweis des Überlebens zu stellen.

Falls die genauen Todeszeitpunkte nicht feststellbar sind und die Zeiträume, in denen der Tod eingetreten ist, sich überlappen, wird von gleichzeitigem Tod ausgegangen.

OLG Köln Beschluss 24.2.1992 – 2 Wx 41/91 Versterben aufgrund gemeinsamer Ursache

Im konkreten Fall konnte der Sachverständige zwar eine wahrscheinliche Reihenfolge der Todeszeitpunkte angeben, jedoch nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass sich die Sterbezeiten der Eheleute überlappt haben.

Das OLG Köln hob den Beschluss des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Prüfung zurück, insbesondere um festzustellen, ob sich die Todeszeitpunkte überlappt haben könnten.

Da dies nicht eindeutig festgestellt werden konnte, ist eine ergänzende Testamentsauslegung notwendig, um zu klären, ob die gesetzliche Erbfolge greift oder ob die Ehefrau, die möglicherweise nur kurz überlebte, Erbin geworden ist.

Der Beschluss verdeutlicht die Komplexität bei der Feststellung der Erbfolge, insbesondere wenn Todeszeitpunkte nicht eindeutig bestimmt werden können und die Rechtsfolge daher unklar ist.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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