Grundbuch Voreintragung der Erbengemeinschaft bei Auseinandersetzung durch Abschichtung
OLG Köln I 2 Wx 246/17
Das OLG Köln hatte in seinem Beschluss I-2 Wx 246/17 über die Frage zu entscheiden, ob die Voreintragung einer Erbengemeinschaft im Grundbuch erforderlich ist,
wenn sich die Erben durch eine Abschichtungsvereinbarung auseinandersetzen.
Sachverhalt:
Der Erblasser war als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen.
Nach seinem Tod schlossen die beiden Erben eine Abschichtungsvereinbarung, nach der ein Erbe aus der Erbengemeinschaft ausschied und der andere Erbe Alleineigentümer wurde.
Das Grundbuchamt lehnte die beantragte Grundbuchberichtigung ab, da die Erbengemeinschaft nicht voreingetragen war.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Köln hob die Entscheidung des Grundbuchamts auf und entschied, dass die Voreintragung der Erbengemeinschaft nicht erforderlich ist.
Begründung:
Rechtliche Bedeutung:
Der Beschluss vereinfacht die Grundbuchberichtigung bei Abschichtungsvereinbarungen.
Er stellt klar, dass die Voreintragung der Erbengemeinschaft nicht erforderlich ist, wenn durch die Abschichtung ein Alleineigentümer entsteht.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.