OLG München 14 U 2342/24 e – Sportwetten – Online Glücksspiel
Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil vom 07.11.2024 entschieden, dass ein Spieler,
der im Internet an unerlaubten Sportwetten und Casinospielen teilgenommen hat, die verspielten Einsätze zurückfordern kann.
Sachverhalt:
Der Kläger hatte in den Jahren 2013 bis 2019 auf den Internetseiten der Beklagten an Sportwetten und Casinospielen teilgenommen und dabei einen Betrag von insgesamt 20.230,49 € verloren.
Die Beklagten boten diese Glücksspiele ohne die erforderliche deutsche Erlaubnis an.
Der Kläger verlangte die Rückzahlung der verlorenen Einsätze.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG München gab der Klage statt und verurteilte die Beklagten zur Rückzahlung der verlorenen Einsätze.
Begründung:
Besonderheiten:
Fazit:
Das Urteil des OLG München stärkt die Rechte von Spielern, die an unerlaubten Online-Glücksspielen teilnehmen.
Es zeigt, dass die Anbieter solcher Spiele die verlorenen Einsätze zurückzahlen müssen, wenn sie die Spiele ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten.
Wichtig:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.