OLG München 15 W 1340/23 e
Das Oberlandesgericht München hat in seinem Beschluss vom 22.12.2023 entschieden,
dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auch nach ihrer Auflösung noch verpflichtet ist, einem Gesellschafter Einsicht in die Geschäftsunterlagen zu gewähren,
solange die Liquidation nicht vollständig abgeschlossen ist.
Sachverhalt:
Die Gläubigerin war Gesellschafterin einer GbR, die sich in Liquidation befand.
Sie hatte im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens einen Anspruch auf Einsicht in die Geschäftsunterlagen der GbR zugesprochen bekommen.
Da die GbR die Einsicht verweigerte, beantragte die Gläubigerin die Festsetzung eines Zwangsgeldes.
Die GbR wandte ein, dass sie bereits vollbeendet sei und daher nicht mehr zur Gewährung der Einsicht verpflichtet sei.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG München wies die sofortige Beschwerde der GbR zurück und bestätigte die Zwangsgeldfestsetzung.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des OLG München stärkt die Rechte der Gesellschafter einer GbR in Liquidation.
Er stellt klar, dass die Gesellschafter auch nach Auflösung der Gesellschaft noch Anspruch auf Einsicht in die Geschäftsunterlagen haben, solange die Liquidation nicht vollständig abgeschlossen ist.
Wichtig:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.