OLG München 18 U 343/24 – Emoji bei WhatsApp als Willenserklärung
Sachverhalt:
Der Kläger und der Beklagte stritten um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Ferrari SF90 Stradale.
Der Kläger hatte im November 2020 einen Neuwagen beim Beklagten bestellt und eine Anzahlung von 59.500 € geleistet.
Der im Vertrag genannte Liefertermin war unverbindlich und für das 2./3. Quartal 2021 vorgesehen.
Es kam zu Lieferverzögerungen, die der Beklagte unter anderem mit der Chipkrise begründete.
Der Kläger setzte dem Beklagten schließlich eine Nachfrist zur Lieferung, die erfolglos verstrich.
Daraufhin trat der Kläger vom Kaufvertrag zurück und forderte die Rückzahlung der Anzahlung.
Der Beklagte verkaufte den Ferrari an einen anderen Kunden zu einem niedrigeren Preis und verlangte vom Kläger Schadensersatz in Höhe der Differenz.
Entscheidung des Landgerichts:
Das Landgericht München II wies die Klage ab und gab der Widerklage statt.
Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Das Oberlandesgericht München änderte das Urteil des Landgerichts ab.
Die Klage wurde weitestgehend stattgegeben, die Widerklage abgewiesen.
Fazit:
Das OLG München stärkte mit diesem Urteil die Rechte von Käufern im Falle von Lieferverzögerungen.
Es stellte klar, dass auch bei unverbindlichen Lieferterminen eine angemessene Nachfrist gesetzt werden muss, bevor der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann.
Die Verwendung von Emojis in WhatsApp-Nachrichten kann nicht ohne Weiteres als Zustimmung zu einer Fristverlängerung ausgelegt werden.
Das Urteil befasst sich auch mit der Frage, ob WhatsApp-Nachrichten bei einer vertraglich vereinbarten Schriftformklausel die Anforderungen an die Schriftform erfüllen.
Das OLG München bejaht diese Frage, sofern es sich um Textnachrichten oder Anhänge in Form von Textverarbeitungs- oder PDF-Dateien handelt.
Sprachnachrichten oder Video- und Audioanhänge genügen den Anforderungen an die Schriftform hingegen nicht.
Das Urteil ist ein wichtiger Beitrag zur Rechtsprechung im Bereich des Online-Handels und der digitalen Kommunikation.
Es zeigt, dass auch im digitalen Zeitalter die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts gelten.
Die Verwendung von Emojis in der Kommunikation kann zwar relevant sein, muss aber immer im Kontext der jeweiligen Nachricht interpretiert werden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.