OLG München 18 U 538/22 Rückzahlung von Verlusten bei Onlineglücksspielen

April 19, 2023

OLG München 18 U 538/22 Rückzahlung von Verlusten bei Onlineglücksspielen

RA und Notar Krau

In dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München, Aktenzeichen 18 U 538/22, wurde die Berufung der Beklagten gegen ein vorhergehendes Urteil des Landgerichts Traunstein zurückgewiesen.

Der Kläger hatte von der Beklagten, einem in Malta ansässigen Anbieter von Onlineglücksspielen, die Rückzahlung von Verlusten gefordert,

die er zwischen Oktober 2018 und September 2020 beim Spielen auf der Plattform der Beklagten erlitten hatte.

Die Beklagte verfügte über eine Lizenz in Malta, jedoch nicht in Deutschland oder Bayern, wo der Kläger wohnhaft ist.

Das Landgericht Traunstein hatte der Klage stattgegeben, und das OLG München bestätigte diese Entscheidung.

Es stellte fest, dass die Berufung der Beklagten keine Aussicht auf Erfolg hat und weder eine mündliche Verhandlung noch eine Entscheidung des Berufungsgerichts erforderlich sei.

OLG München 18 U 538/22 Rückzahlung von Verlusten bei Onlineglücksspielen

Das OLG argumentierte, dass das Totalverbot von Onlineglücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV a.F.) rechtmäßig und unionsrechtskonform sei.

Die Beklagte konnte nicht nachweisen, dass der Kläger bewusst gegen das Verbot verstoßen hatte oder sich der Einsicht in die Rechtswidrigkeit seines Handelns verschlossen hatte.

Auch die Argumentation der Beklagten, dass das Verbot gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV verstoße, wurde vom Gericht abgelehnt.

Das Gericht stellte zudem klar, dass eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht notwendig sei, da die relevanten Fragen bereits durch die bestehende Rechtsprechung geklärt seien.

Des Weiteren entschied das Gericht, dass die Kondiktionssperre des § 817 S. 2 BGB, die eine Rückforderung verbotener Leistungen ausschließt,

in diesem Fall nicht greife, da die Beklagte nicht beweisen konnte, dass der Kläger vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen habe.

Das Urteil des Landgerichts Traunstein bleibt somit bestehen, und die Beklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.

OLG München 18 U 538/22 Rückzahlung von Verlusten bei Onlineglücksspielen

Allgemein:

Die Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen ist ein komplexes Thema und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Zeitpunkt der Spiele.

Grundsätzlich gilt:

  • Illegales Glücksspiel: Online-Glücksspiele waren in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 in der Regel illegal, da es an einer deutschen Lizenzierung fehlte.
  • Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag: Anbieter von illegalen Online-Glücksspielen verstießen gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und damit gegen geltendes Recht.
  • Anspruch auf Rückzahlung: Spieler haben in vielen Fällen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Verluste, da die Glücksspielverträge nichtig sind.

Zeitpunkt der Spiele:

  • Vor dem 01.07.2021: Verluste aus Online-Glücksspielen, die vor dem 1. Juli 2021 entstanden sind, können in der Regel zurückgefordert werden. Die Gerichte haben in vielen Fällen entschieden, dass die Spieler ihre Einsätze zurückverlangen können.
  • Nach dem 01.07.2021: Seit dem 1. Juli 2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Online-Glücksspiele sind unter bestimmten Voraussetzungen legal, wenn die Anbieter eine deutsche Lizenz haben. Die Rückforderung von Verlusten ist in diesen Fällen schwieriger, aber nicht ausgeschlossen. Es kommt darauf an, ob der Anbieter eine gültige deutsche Lizenz besitzt und ob er die Bestimmungen des GlüStV einhält.

OLG München 18 U 538/22 Rückzahlung von Verlusten bei Onlineglücksspielen

Voraussetzungen für eine Rückforderung:

  • Kein Wissen um Illegalität: In der Vergangenheit wurde teilweise argumentiert, dass Spieler, die wussten, dass die Online-Glücksspiele illegal waren, keine Rückforderung geltend machen können. Diese Ansicht ist aber umstritten.
  • Keine Verjährung: Ansprüche auf Rückzahlung von Spielverlusten verjähren nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Spieler von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.  

Wie fordern Sie Ihre Verluste zurück?

  • Kontaktieren Sie den Anbieter: Fordern Sie den Anbieter schriftlich zur Rückzahlung Ihrer Verluste auf.
  • Anwaltliche Hilfe: Es ist ratsam, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und die Erfolgsaussichten einer Klage einzuschätzen.
  • Klage: Wenn der Anbieter die Rückzahlung verweigert, können Sie Klage vor Gericht erheben.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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