OLG München 34 Wx 385/17
23.05.2018
Grundbuchberichtigung – Pflichtteil
Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 23. Mai 2018 befasst sich mit der Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch.
Die Beteiligte zu 1, die Erbin und Eigentümerin eines Grundstücks, hatte beantragt, den Nacherbenvermerk zu löschen, da die Bedingung für den Nacherbfall nicht eingetreten sei.
Der Nacherbenvermerk beruhte auf einem Testament, in dem die Erblasserin festlegte, dass der Grundbesitz 20 Jahre lang nicht veräußert werden dürfe.
Zudem war festgelegt, dass die Nacherbfolge entfallen sollte, wenn die Söhne der Erblasserin ihren Pflichtteil einfordern.
Das Grundbuchamt hatte den Antrag auf Löschung zunächst abgelehnt, da nicht zweifelsfrei nachgewiesen war, dass die Pflichtteilsansprüche vollständig abgegolten worden waren.
Das OLG München entschied jedoch zugunsten der Beteiligten zu 1.
Es stellte fest, dass es ausreichend sei, wenn die Pflichtteilsansprüche geltend gemacht wurden, unabhängig davon, ob sie vollständig befriedigt wurden.
Diese Auslegung des Testaments sei durch den Willen der Erblasserin gestützt, da diese verhindern wollte, dass der Grundbesitz verkauft werden müsste.
Der Nachweis der Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche wurde durch die Vorlage notariell beglaubigter Kopien der Klageschrift und des Urteils erbracht.
Das OLG München entschied, dass das Grundbuch insoweit unrichtig sei und der Nacherbenvermerk
hinsichtlich des Beteiligten zu 2 (dem Bruder der Beteiligten zu 1) zu löschen sei.
Eine Kostenentscheidung erübrigte sich, da der Antrag nur teilweise zurückgenommen wurde und die Löschung eines einzelnen Vermerks zu erfolgen hat.
Zusammenfassend wurde die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben, und das Grundbuchamt angewiesen,
den Nacherbenvermerk zu löschen, da die Bedingungen für den Nacherbfall nicht mehr gegeben waren.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.