OLG München 23 W 354/23e Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers
Urteil vom 25.5.2023
Streitgegenstand:
Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte in diesem Fall über die sofortige Beschwerde einer Gesellschafterin (Verfügungsklägerin)
gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht (LG) zu entscheiden.
Die Verfügungsklägerin begehrte ein Tätigkeits- und Betretungsverbot gegen den anderen Gesellschafter (Verfügungsbeklagten), der zugleich Geschäftsführer der gemeinsamen GmbH war.
Hintergrund war ein Streit über die Wirksamkeit der Abberufung des Verfügungsbeklagten als Geschäftsführer.
Besonderheiten des Verfahrens:
Wesentliche Punkte des Urteils:
Ergebnis:
Das OLG gab der sofortigen Beschwerde statt und erließ die beantragte einstweilige Verfügung.
Dem Verfügungsbeklagten wurde untersagt, die Geschäfte der GmbH zu führen, die Gesellschaft zu vertreten und die Geschäftsräume zu betreten.
Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.