OLG München 31 Wx 28/09

August 29, 2017

OLG München 31 Wx 28/09

Zeit- + Ortsangaben in privatschriftlichem Testament haben bis zum Beweis des Gegenteils Vermutung der Richtigkeit

RA und Notar Krau

Der Erblasser hatte mehrere Testamente errichtet.

Im letzten Testament setzte er seine Ehefrau als Alleinerbin ein.

Der Neffe des Erblassers focht das Testament an und bestritt dessen Echtheit.

Das Nachlassgericht holte ein handschriftvergleichendes Gutachten ein, das die Echtheit des Testaments bestätigte.

Das Landgericht wies die Beschwerde des Neffen zurück.

Kernaussagen des Beschlusses:

OLG München 31 Wx 28/09

  • Echtheit des Testaments: Das Gericht konnte sich auf das Gutachten der Sachverständigen stützen, das die Echtheit des Testaments bestätigte.
  • Vermutung der Richtigkeit: Die Zeit- und Ortsangaben in einem eigenhändig geschriebenen Testament haben bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung der Richtigkeit für sich.
  • Kein Beweis des Gegenteils: Der Neffe des Erblassers konnte die Vermutung der Richtigkeit der Zeitangabe nicht widerlegen.
  • Nachträgliche Einfügung: Die nachträgliche Einfügung von Ort und Datum ändert nichts an deren Bedeutung als Zeugnis des Erblassers über den Zeitpunkt der Testamentserrichtung.

Begründung:

  • Beweiswürdigung: Die Beweiswürdigung des Landgerichts war nicht zu beanstanden, da sie auf einem schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachten beruhte.
  • Schutz des Erblasserwillens: Die Vermutung der Richtigkeit der Zeit- und Ortsangaben dient dem Schutz des Erblasserwillens.
  • Beweislast: Die Beweislast für die Unrichtigkeit der Zeit- und Ortsangaben liegt beim Anfechtenden.

Fazit:

Das OLG München hat die weitere Beschwerde des Neffen zurückgewiesen.

Das Testament war echt und die Zeit- und Ortsangaben waren richtig.

OLG München 31 Wx 28/09

Das Urteil dient der Klarstellung der Anforderungen an die Echtheitsprüfung von Testamenten und dem Schutz des Erblasserwillens.

Ergänzende Hinweise:

  • Der Beschluss befasst sich mit der Frage, welche Bedeutung Zeit- und Ortsangaben in einem eigenhändig geschriebenen Testament haben.
  • Er zeigt die Bedeutung der Vermutung der Richtigkeit und der Beweislastverteilung.
  • Der Beschluss ist relevant für alle Fälle, in denen die Echtheit eines Testaments und die Richtigkeit der Zeit- und Ortsangaben angezweifelt werden.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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