OLG München 31 Wx 45/13
Wirksamkeit letztwillige Verfügung nach Einreichung Scheidungsantrag
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat im Beschluss entschieden, dass die Beschwerde gegen den Erbschein des Nachlassgerichts Passau zurückgewiesen wird.
Im Zentrum des Falls stand die Frage, ob ein Erbvertrag weiterhin wirksam bleibt, wenn der Erblasser einen Scheidungsantrag eingereicht hatte.
Das OLG stellte fest, dass derjenige, der die Unwirksamkeit eines Erbvertrags wegen eines eingereichten Scheidungsantrags geltend macht, die Beweislast trägt.
Er muss nachweisen, dass die Ehe im Sinne des § 1565 Abs. 1 BGB tatsächlich gescheitert war und die Voraussetzungen für eine Scheidung zum Todeszeitpunkt des Erblassers vorlagen.
In diesem Fall war dies nicht der Fall, da das Gericht nicht davon überzeugt war, dass der Erblasser die Ehe als zerrüttet ansah.
Die subjektiven Vorstellungen des Erblassers über die Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt des Todes spielten dabei eine zentrale Rolle.
Es reichte nicht aus, dass der Erblasser einen Scheidungsantrag gestellt hatte; vielmehr hätte nachgewiesen werden müssen,
dass die Ehe gescheitert und eine Scheidung unvermeidlich gewesen wäre.
Auch eine Anfechtung des Erbvertrags wegen Motivirrtums wurde abgelehnt.
Der Erblasser hatte den Erbvertrag unter Berücksichtigung eines möglichen Scheiterns der Ehe abgeschlossen.
Da kein relevanter Irrtum nachgewiesen werden konnte, war die Anfechtung nicht gerechtfertigt.
Zudem war die Anfechtung verspätet, da sie nicht innerhalb der gesetzlichen Jahresfrist gemäß § 2082 BGB erklärt wurde.
Insgesamt entschied das OLG, dass der Erbvertrag weiterhin wirksam ist und die Beschwerde abgewiesen wird.
Die Beteiligte zu 4 wurde zur Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren verpflichtet.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.