OLG München 33 U 2216/22
Endurteil vom 21.11.2022
– Auskunfts- u. Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach Ausschlagung eines ihm zugedachten Vermächtnisses
Der Kläger, Sohn der Erblasserin, nahm den Beklagten, Ehemann der Erblasserin, auf Auskunft über den Nachlass und Wertermittlung in Anspruch.
Der Beklagte war Alleinerbe aufgrund eines Ehe- und Erbvertrages, in dem dem Kläger ein Vermächtnis in Höhe seines Pflichtteils zugesprochen wurde.
Der Kläger hatte dieses Vermächtnis angenommen.
Rechtliche Würdigung:
Das Oberlandesgericht (OLG) München musste entscheiden, ob dem Kläger als Vermächtnisnehmer Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche zustanden.
Entscheidung:
Das OLG München hob das Urteil des Landgerichts Landshut teilweise auf und wies die Berufung des Klägers im Übrigen zurück.
Dem Kläger stand kein Anspruch auf ein notarielles Nachlassverzeichnis und Wertermittlung zu.
Die Abweisung der Zahlungsklage wurde aufgehoben und das Verfahren insoweit an das Landgericht zurückverwiesen.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Grenzen der Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche von Vermächtnisnehmern.
Ein Anspruch auf ein notarielles Nachlassverzeichnis und Wertermittlung besteht nur, wenn dies im Testament oder Erbvertrag ausdrücklich angeordnet ist.
Nimmt ein Pflichtteilsberechtigter ein Vermächtnis in Höhe seines Pflichtteils an, erlöschen seine Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche aus dem Pflichtteilsrecht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.