OLG München 33 U 7071/20 – Alleinerbschaft aufgrund gesetzlicher Erbfolge – fragliche Wirksamkeit Testament – Hinweisbeschluss v. 06.04.2021
Die Entscheidung des OLG München (33 U 7071/20) betrifft eine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 12.11.2020 (Az.: 33 O 649/20).
Die Klägerin begehrt die Feststellung, Alleinerbin der am 18.3.2014 verstorbenen Erblasserin zu sein, indem sie sich auf die gesetzliche Erbfolge beruft
und die Nichtigkeit des notariellen Testaments der Erblasserin vom 30.4.2010 behauptet.
Das Testament ordnete unter anderem die Erbeinsetzung einer Stiftung sowie einer Kirchengemeinde an.
Das Landgericht wies die Klage ab, da kein Verstoß gegen Paragraf 14 HeimG vorliege und das Testament gültig sei.
Die Berufung der Klägerin soll nach dem Hinweisbeschluss des OLG München gemäß Paragraf 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen werden, da sie offensichtlich keine Erfolgsaussicht hat und keine grundsätzliche Bedeutung vorliegt.
Die Klägerin hat Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die Klage wird als Feststellungsklage zugelassen.
Der Streitwert wird auf bis zu 25.000 € festgesetzt.
I. Einleitung
A. Sachverhalt
B. Entscheidung des Landgerichts Kempten (Allgäu)
C. Berufung der Klägerin und Hinweisbeschluss des OLG München
II.
A. Prüfung des Senats
B. Zulässigkeit der Feststellungsklage
C. Unbegründetheit der Klage
1. Prüfungsmaßstab
2. Rechtslage bezüglich des Testaments
3. Bedingungen für eine erfolgreiche Klage
4. Entscheidung des Senats
D. Empfehlung zur Rücknahme der Berufung
E. Festsetzung des Streitwerts
III. Schlussfolgerungen
A. Rücknahme der Berufung
B. Festsetzung des Streitwerts
C. Frist zur Stellungnahme und Hinweis auf mögliche Beschlussfassung
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