OLG München 33 Wx 294/23 e Echtheit Testament – Gutachten

Dezember 21, 2024

OLG München 33 Wx 294/23 e Echtheit Testament – Gutachten

Beschluss vom 12.08.2024

RA und Notar Krau

Der Beschluss des OLG München befasst sich mit der Überprüfung eines Beschlusses des Amtsgerichts Nördlingen, in dem es um die Gültigkeit eines Testaments ging.

Im Kern geht es um die Frage, ob das Testament vom Erblasser eigenhändig erstellt wurde und ob dieser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig war.

Hintergrund des Falls:

Ein Erblasser verstarb im Juni 2021, nachdem bei ihm ein Glioblastom diagnostiziert worden war.

Er hinterließ ein Testament, in dem er seine Schwester als Alleinerbin einsetzte.

Die Ehefrau und die Tochter des Erblassers zweifelten sowohl die Echtheit des Testaments als auch die Testierfähigkeit des Erblassers an.

OLG München 33 Wx 294/23 e Echtheit Testament – Gutachten

Entscheidung des Amtsgerichts:

Das Amtsgericht holte ein schriftliches Sachverständigengutachten zur Echtheit des Testaments ein und kündigte die Erteilung eines Erbscheins an die Schwester des Erblassers an.

Beschwerde und Entscheidung des OLG:

Die Ehefrau des Erblassers legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ein.

Das OLG München bestätigte jedoch die Entscheidung des Amtsgerichts, dass das Testament gültig ist.

Begründung des OLG:

  • Echtheit des Testaments: Das OLG folgte der Argumentation des Sachverständigen, der die Echtheit des Testaments bestätigte. Zudem sah das Gericht die Umstände, dass der Erblasser seinen letzten Lebensabschnitt mit seiner Schwester verbrachte und diese gegenüber Dritten als seine Wunsch-Erbin benannte, als Indizien für die Echtheit des Testaments.
  • Testierfähigkeit: Das OLG holte ein weiteres Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit des Erblassers ein. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass der Erblasser trotz seiner Erkrankung testierfähig war. Das OLG schloss sich dieser Einschätzung an.

OLG München 33 Wx 294/23 e Echtheit Testament – Gutachten

Kostenentscheidung:

Das OLG änderte die Kostenentscheidung des Amtsgerichts ab.

Es entschied, dass die Schwester des Erblassers die Kosten des Verfahrens vor dem Amtsgericht tragen muss, da sie diejenige ist, die aus dem Testament Vorteile zieht.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden zwischen der Ehefrau und der Schwester aufgeteilt.

Leitsätze des Beschlusses:

Der Beschluss des OLG München enthält einige wichtige Leitsätze, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben:

  1. Es gibt keine automatische Vermutung, dass ein Schriftstück, das den Namenszug des Erblassers trägt, auch tatsächlich von diesem stammt.
  2. Die Echtheitsprüfung von Schriftstücken ist in der Regel Aufgabe von Sachverständigen.
  3. Im Beschwerdeverfahren kann das Gericht auch die Kostenentscheidung des Amtsgerichts überprüfen und ändern.
  4. Die Kosten der Beweisaufnahme können demjenigen Beteiligten auferlegt werden, der aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme Vorteile zieht.

OLG München 33 Wx 294/23 e Echtheit Testament – Gutachten

Fazit:

Der Beschluss des OLG München verdeutlicht die Bedeutung von Sachverständigengutachten bei der Überprüfung der Echtheit von Testamenten und der Testierfähigkeit des Erblassers.

Er zeigt auch, dass die Gerichte bei der Kostenentscheidung berücksichtigen, wem das Ergebnis der Beweisaufnahme zugutekommt.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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