OLG München 34 Wx 134/24 e Nachweis Erlöschen Wohnungsrecht
Beschluss vom 30.7.2024
Kein Nachweis des Erlöschens eines Wohnungsrechts durch eine Meldebescheinigung für Grundbuchberichtigung
Der Fall betrifft die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen, auflösend bedingten Wohnungsrechts.
Die Bedingung für das Erlöschen war das dauerhafte Verlassen des Anwesens durch die Berechtigte.
Zum Nachweis wurde eine Meldebescheinigung vorgelegt, die jedoch vom Grundbuchamt als unzureichend zurückgewiesen wurde.
Kernaussagen des Beschlusses:
Hintergrund:
Die Beteiligte war Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem zugunsten ihrer Mutter ein auflösend bedingtes Wohnungsrecht eingetragen war.
Die Bedingung für das Erlöschen war, dass die Mutter das Anwesen dauerhaft verlässt.
Die Mutter war zwischenzeitlich umgezogen und hatte sich in einer anderen Gemeinde angemeldet.
Zum Nachweis des dauerhaften Wegzugs wurde eine Meldebescheinigung vorgelegt.
Das Grundbuchamt lehnte die Löschung des Wohnungsrechts ab, da die Meldebescheinigung keinen ausreichenden Nachweis für den dauerhaften Wegzug erbringe.
Entscheidung des OLG München:
Das OLG München bestätigte die Entscheidung des Grundbuchamts.
Zur Begründung führte es aus, dass die Meldebescheinigung zwar als öffentliche Urkunde gilt, aber nur eingeschränkte Beweiskraft besitzt.
Sie beweise lediglich, dass die in der Bescheinigung enthaltenen Daten im Melderegister gespeichert sind.
Nicht bescheinigt werde jedoch, ob die angegebene Wohnung tatsächlich genutzt wird.
Für die Löschung des Wohnungsrechts im Wege der Grundbuchberichtigung sei jedoch der volle Nachweis des dauerhaften Wegzugs erforderlich.
Dieser könne durch die Meldebescheinigung nicht geführt werden.
Fazit:
Eine Meldebescheinigung allein reicht nicht aus, um das Erlöschen eines auflösend bedingten Wohnungsrechts nachzuweisen.
Es muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass die Wohnung tatsächlich dauerhaft verlassen wurde.
Um solche Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, können die Beteiligten bei der Bestellung des Wohnungsrechts erleichterte Löschungsvoraussetzungen vereinbaren,
wie z.B. die Vorlage einer Eigenurkunde oder einer Meldebescheinigung in Verbindung mit weiteren Nachweisen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.