OLG München 7 U 2821/22
Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil vom 13.11.2024 über die Feststellung von Ansprüchen in einem Insolvenzverfahren entschieden.
Sachverhalt:
Der Kläger war Zahnarzt und hatte mit einem anderen Zahnarzt (dem Erblasser) zusammen in einer Gemeinschaftspraxis gearbeitet.
Nach dem Tod des Erblassers wurde über dessen Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Kläger meldete zwei Forderungen zur Insolvenztabelle an:
Der Insolvenzverwalter bestritt die Forderungen.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts München I, das dem Kläger einen Abfindungsanspruch in Höhe von 63.775,51 € zugesprochen hatte.
Darüber hinaus stellte das OLG fest, dass dem Kläger ein weiterer Vergütungsanspruch in Höhe von 163.439,11 € zusteht.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil des OLG München zeigt, dass auch nach dem Tod eines Gesellschafters Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis
und einem eventuell nachfolgenden Dienstverhältnis im Insolvenzverfahren über den Nachlass geltend gemacht werden können.
Wichtig:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.