OLG München Beschluss 06.08.2024 – 33 Wx 104/24 e
Beschwerdeberechtigung bei Anordnung einer Teilnachlasspflegschaft
Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied in diesem Beschluss, dass die Beschwerde von bereits bekannten Erben gegen die Anordnung einer Teilnachlasspflegschaft für unbekannte Erben unzulässig ist.
Sie sind durch die Nachlasspflegschaft nicht in ihren subjektiven Rechten beeinträchtigt.
Sachverhalt:
Der Erblasser verstarb 2024 ohne Testament.
Seine Eltern und sein Bruder waren bereits vorverstorben.
Die Enkelkinder der Geschwister der Mutter des Erblassers (die Beschwerdeführer) machten ihre Erbrechte geltend.
Das Nachlassgericht ordnete für die unbekannten Erben väterlicherseits Teilnachlasspflegschaft an.
Die Beschwerdeführer erhoben Beschwerde gegen diese Anordnung.
Rechtliche Würdigung:
Das OLG München verwarf die Beschwerde als unzulässig.
Voraussetzungen für eine Teilnachlasspflegschaft:
Das OLG München stellte zudem fest, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Teilnachlasspflegschaft vorlagen.
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht die Voraussetzungen für die Beschwerdeberechtigung im Nachlassverfahren und die Kriterien für die Anordnung einer Teilnachlasspflegschaft.
Konsequenzen für die Praxis:
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.