OLG München Beschluss 31.8.2011 – 31 Wx 179/10 Testament Formwirksamkeit Ergänzung auf Fotokopie des Originaltestaments
RA und Notar Krau
Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied in seinem Beschluss vom 31. August 2011 (31 Wx 179/10) über die Formwirksamkeit einer Ergänzung auf einer Fotokopie eines Originaltestaments.
Der zentrale Punkt war, ob ein Zusatz auf einer Fotokopie des Testaments ohne erneute Unterschrift des Erblassers formwirksam ist.
Im zugrunde liegenden Fall verstarb die kinderlose und verwitwete Erblasserin im Jahr 2004.
In ihrem handschriftlichen Testament von 2000 setzte sie ihre Großnichte als Alleinerbin ein.
Ein Mieter, der Beteiligte zu 2, hatte jedoch einen Erbvertrag mit der Erblasserin, der ihn zum Alleinerben erklärte.
Später legte der Mieter zwei Fotokopien des Testaments vor, die handschriftliche Ergänzungen enthielten.
Diese Fotokopien wichen vom Originaltestament ab, insbesondere in Bezug auf die Vererbung eines Anbaus des Hauses an den Mieter.
Das OLG München bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts, dass die Fotokopien nicht als formgültige Testamente anzusehen sind, da die Ergänzungen auf den Kopien nicht mit einer Unterschrift der Erblasserin versehen wurden.
Gemäß § 2247 Abs. 1 BGB muss ein Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, um formwirksam zu sein.
Diese Anforderungen gelten auch für Ergänzungen auf Fotokopien.
Die Unterschrift dient dazu, den Text als abgeschlossen und vor nachträglichen Änderungen geschützt darzustellen.
Eine nachträgliche Ergänzung auf einer Fotokopie ohne erneute Unterschrift des Erblassers stellt daher keine formwirksame letztwillige Verfügung dar.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.