OLG München Endurteil 6.2.2019 – 20 U 2354/18 Kein Pflichtteilsergänzungsanspruch bei fehlendem Geschenk an einen Dritten

Mai 11, 2019

OLG München Endurteil 6.2.2019 – 20 U 2354/18 Kein Pflichtteilsergänzungsanspruch bei fehlendem Geschenk an einen Dritten

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied am 6. Februar 2019 in einem Berufungsverfahren, dass dem Kläger kein Pflichtteilsergänzungsanspruch zusteht.

Hintergrund des Falls war der Nachlass der Großmutter des Klägers, die ihren Sohn (den Beklagten) in einem Erbvertrag als Alleinerben eingesetzt hatte.

Die Mutter des Klägers hatte von der Erblasserin zu Lebzeiten erhebliche Geldbeträge erhalten, die auf ihren Pflichtteil angerechnet wurden.

Nach dem Tod der Erblasserin forderte der Kläger seinen Pflichtteil sowie eine Ergänzung, da er meinte, die Zuwendungen an seine Mutter seien nicht vollständig auf ihren Pflichtteil angerechnet worden.

Das Landgericht Landshut hatte den Beklagten zunächst zur Zahlung eines Teilbetrags verurteilt.

Das OLG München hob dieses Urteil teilweise auf und entschied,

dass die Zuwendungen an die Mutter des Klägers vollständig auf den Pflichtteil anzurechnen seien, wodurch der Pflichtteilsanspruch des Klägers vollständig erloschen sei.

OLG München Endurteil 6.2.2019 – 20 U 2354/18 Kein Pflichtteilsergänzungsanspruch bei fehlendem Geschenk an einen Dritten

Insbesondere folgte das Gericht den Aussagen eines Zeugen, der bestätigte, dass die Zuwendungen mit der mündlichen Bestimmung erfolgten, diese auf den Pflichtteil anzurechnen.

Auch eine „Ergänzung des Erbvertrags“ der Erblasserin deutete darauf hin, dass sie die Zuwendungen an ihre Tochter auf deren Pflichtteil angerechnet wissen wollte.

Das Gericht wies auch die Anschlussberufung des Klägers zurück, in der er eine höhere Auszahlung und die Anerkennung vorgerichtlicher Anwaltskosten forderte.

Die Anrechnungen, die durch die Zuwendungen an die Mutter des Klägers erfolgten, überstiegen den Anspruch des Klägers.

Da der Kläger in den ersten beiden Stufen des Verfahrens obsiegte, trug er dennoch nur 90 % der Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Letztlich bekräftigte das OLG, dass ein Pflichtteilsergänzungsanspruch nur besteht, wenn neben dem Pflichtteilsberechtigten auch ein Dritter beschenkt wurde, was hier nicht der Fall war.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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