OLG München Urteil 6.2.2019 – 20 U 2890/18 Pflichtteilsrecht – Nachlassbewertung bei Erlöschen Nießbrauchsrechts durch Konsolidation
RA und Notar Krau
Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 6. Februar 2019 (Az. 20 U 2890/18) befasst sich mit der Bewertung von Pflichtteilsansprüchen,
insbesondere im Zusammenhang mit der Nachlassbewertung bei Erlöschen eines Nießbrauchsrechts durch Konsolidation, also dem Zusammentreffen von Eigentum und Nießbrauch in einer Person.
Der Kläger, der einzige Abkömmling des verstorbenen Erblassers, streitet mit dem Beklagten, dem Erben der ursprünglichen Beklagten, um die Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.
Zentraler Streitpunkt war die Frage, ob der Nießbrauch, der zugunsten der ursprünglichen Beklagten auf einem zum Nachlass gehörenden Grundstück eingetragen war,
bei der Nachlassbewertung zu berücksichtigen ist, obwohl dieser durch den Eigentumserwerb der Nießbrauchsberechtigten nach dem Erbfall erloschen ist.
Das Landgericht hatte zuvor entschieden, dass der Nießbrauch bei der Bewertung nicht wertmindernd anzusetzen sei, da dieser mit dem Erbfall erloschen sei.
Das Oberlandesgericht München widersprach dieser Auffassung und entschied, dass der Nießbrauch bei der Bewertung des Nachlasses dennoch wertmindernd zu berücksichtigen sei.
Der Grund liegt darin, dass Pflichtteilsansprüche sich nur auf das Vermögen des Erblassers beziehen dürfen und nicht auf das bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestehende Vermögen des Erben.
Damit wurde der Nachlasswert um den Betrag des Nießbrauchs gemindert, was zu einer Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs des Klägers führte.
Zudem bestätigte das Oberlandesgericht die Anwendung des Liquidationswertverfahrens zur Bewertung eines weiteren zum Nachlass gehörenden Grundstücks.
Das Gericht wies die Ansicht des Klägers zurück, dass das Ertragswertverfahren anzuwenden sei, und befand die Methode des Sachverständigen als sachgerecht,
da das Ziel der Bewertung die Annäherung an das tatsächliche Marktgeschehen sei.
Insgesamt führte die Entscheidung zu einer Reduktion des vom Landgericht ursprünglich zuerkannten Pflichtteilsanspruchs des Klägers.
Die Anschlussberufung des Klägers hatte keinen Erfolg, und das Urteil des Landgerichts wurde zugunsten des Beklagten abgeändert.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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