OLG Naumburg 4 U 11/23 Abberufung Vereinsvorstand
Urteil vom 26.10.2023
Kernaussage:
Das OLG Naumburg hat entschieden, dass die Bestimmung einer Amtszeit für ein Vereinsvorstandsmitglied
nicht automatisch bedeutet, dass dieses nur aus wichtigem Grund abberufen werden kann.
Sachverhalt:
Der Kläger war 2. Vorsitzender eines Tierschutzvereins und wurde von der Mitgliederversammlung abberufen.
Er klagte dagegen und argumentierte, dass die Abberufung unwirksam sei, da kein wichtiger Grund vorliege und er für eine bestimmte Amtszeit gewählt worden sei.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Naumburg wies die Klage ab.
Es stellte fest, dass die Abberufung wirksam war, da ein wichtiger Grund vorlag.
Die Zerrüttung des Verhältnisses zwischen dem Kläger und den übrigen Vorstandsmitgliedern rechtfertigte die Abberufung.
Begründung:
Praxisfolgen:
Das Urteil verdeutlicht, dass Vereinsvorstände auch dann abberufen werden können, wenn sie für eine bestimmte Amtszeit gewählt wurden.
Eine Abberufung ist jedoch nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Anmerkung mahnt zur Vorsicht und betont, dass eine Einschränkung der Abberufbarkeit nur durch eine ausdrückliche Satzungsbestimmung möglich ist.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen auf die Praxis von Vereinen und verdeutlicht die Bedeutung klarer Satzungsregelungen zur Abberufbarkeit von Vorstandsmitgliedern.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.