OLG Naumburg Beschluss 30.9.2002 – 10 Wx 37/01 gleichzeitiges Versterben
Der Erblasser und seine Ehefrau sowie zwei seiner Schwestern kamen im Dritten Reich ums Leben.
In verschiedenen Todeserklärungsverfahren wurden unterschiedliche Todeszeitpunkte festgestellt.
Der Erblasser hatte keine Abkömmlinge.
Ein Erbschein wies die Tochter eines vorverstorbenen Bruders des Erblassers als hälftige Erbin aus.
Zwei weitere Nichten des Erblassers beantragten die Einziehung des Erbscheins.
Rechtliche Würdigung:
Das OLG Naumburg wies die weitere Beschwerde der als Erbin ausgewiesenen Nichte zurück und bestätigte die Einziehung des Erbscheins.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des OLG Naumburg verdeutlicht die Bedeutung der gesetzlichen Vermutung des gleichzeitigen Versterbens und die Erbfolge nach Stämmen.
Auch bei gleichzeitigem Versterben des Erblassers mit einem Stammrepräsentanten treten dessen Abkömmlinge an seine Stelle.
Die Entscheidung stellt klar, dass die gesetzliche Regelung des § 1924 Abs. 3 BGB analog anzuwenden ist, um die planwidrige Lücke im Gesetz zu schließen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.