OLG Oldenburg 3 W 74/17 Gebühren für Negativauskunft

April 15, 2019

OLG Oldenburg 3 W 74/17 Gebühren für Negativauskunft

RA und Notar Krau

Im Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Az. 3 W 74/17) ging es um die Frage, ob für die Erteilung einer Negativauskunft in Nachlasssachen eine Gebühr erhoben werden darf.

Der Antragsteller hatte beim Amtsgericht angefragt, ob ein Nachlassvorgang vorliege, woraufhin ihm mitgeteilt wurde, dass dies nicht der Fall sei und ihm eine Gebühr von 15 Euro gemäß Nr. 1401 der Anlage zum JVKostG in Rechnung gestellt wurde.

Das Amtsgericht wies die Erinnerung des Antragstellers zurück, ebenso das Landgericht Oldenburg seine Beschwerde.

Auch die weitere Beschwerde beim OLG Oldenburg blieb erfolglos.

Das OLG entschied, dass eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Gebühr in Niedersachsen vorliegt.

Der Senat widersprach der abweichenden Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, wie etwa in Koblenz und Köln, und bestätigte die Gültigkeit der Gebührenerhebung in Niedersachsen.

Der Gesetzgeber habe klar festgelegt, dass das JVKostG in diesem Fall auch für Landesjustizbehörden gilt, und der Senat sah keinen Grund, dies infrage zu stellen.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch in Negativfällen eine Gebühr erhoben werden kann, sofern eine gesetzliche Grundlage besteht.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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