OLG Rostock Beschluss 13.8.2018 – 3 W 158/18 Entlassung + Neubestellung Testamentsvollstrecker
RA und Notar Krau
Der Beschluss des OLG Rostock vom 13. August 2018 (3 W 158/18) behandelt die Entlassung eines Testamentsvollstreckers aufgrund grober Pflichtverletzung und die anschließende Bestellung eines neuen Testamentsvollstreckers.
Im zugrundeliegenden Fall hatte der Erblasser in einem Testament einen Steuerberater (Beteiligter zu 5) als Testamentsvollstrecker benannt.
Nach dem Tod des Erblassers kam es zu Konflikten zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker, insbesondere wegen der unzureichenden Erfüllung testamentarischer Verpflichtungen,
wie der Eintragung eines Nießbrauchsrechts zugunsten der Lebensgefährtin des Erblassers (Beteiligte zu 2).
Der Testamentsvollstrecker weigerte sich, dieses Recht einzutragen, was zu erheblichen Spannungen führte.
Außerdem wurde ihm vorgeworfen, ein formell und inhaltlich fehlerhaftes Vermögensverzeichnis erstellt zu haben und unangemessene Honoraransprüche geltend zu machen.
Das Nachlassgericht entschied zunächst, den Testamentsvollstrecker zu entlassen und seine Ehefrau als Nachfolgerin zu ernennen.
Dagegen legten mehrere Beteiligte Beschwerde ein, da sie die Unabhängigkeit der Ehefrau bezweifelten und eine Fortsetzung der bisherigen unzulänglichen Verwaltung durch den ursprünglichen Testamentsvollstrecker befürchteten.
Das OLG Rostock entschied, dass die Entlassung des Testamentsvollstreckers rechtmäßig war, da sein Verhalten eine grobe Pflichtverletzung darstellte, insbesondere weil er den Willen des Erblassers missachtete.
Die Ernennung der Ehefrau als Nachfolgerin wurde jedoch aufgehoben.
Das Gericht wies das Nachlassgericht an, einen neutralen und professionellen Testamentsvollstrecker zu bestellen, um den Erblasserwillen ordnungsgemäß umzusetzen und künftige Konflikte zu vermeiden.
Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der strikten Befolgung der testamentarischen Anordnungen durch den Testamentsvollstrecker
und betont die Möglichkeit der gerichtlichen Intervention bei groben Pflichtverletzungen, um den Erben gerecht zu werden und den Erblasserwillen zu wahren.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.