OLG Saarbrücken 5 W 90/18 – Vermächtnis an den Staat
Beschluss 15.1.2019
Das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken entschied am 15. Januar 2019,
dass eine letztwillige Verfügung, in der der Erblasser “alles dem Staat” vermacht mit der Bitte,
sich um den “Rest der Familie” zu kümmern, nicht als Erbeinsetzung des Fiskus auszulegen sei.
Die Entscheidung hebt einen vorherigen Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken auf, das zugunsten des Fiskus entschieden hatte.
Der Erblasser, der kurz vor seinem Suizid ein Testament verfasste,
übertrug darin sein Vermögen an den Staat, weil er und seine Familie, insbesondere seine Mutter und sein psychisch erkrankter Bruder,
mit der Verwaltung des Nachlasses ihres verstorbenen Vaters überfordert waren.
Er bat den Staat, sich um seine finanziellen Verpflichtungen, seine Beerdigung und die Verwertung seines Hauses zu kümmern.
Handschriftlich fügte er hinzu, dass er
„alles dem Staat vermache, damit er sich um den Rest der Familie kümmert.“
Das Oberlandesgericht stellte fest, dass diese Formulierung nicht als Erbeinsetzung des Staates zu verstehen sei.
Vielmehr sei die „Übergabe“ des Vermögens an den Staat als Bitte um eine ordnungsgemäße Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses zu interpretieren, ohne die Erbenstellung der Familie anzutasten.
Der Erblasser habe nicht gewollt, dass der Fiskus das verbleibende Vermögen erhalte, sondern lediglich, dass der Staat die Abwicklung übernehme, da die Familie damit überfordert sei.
Das Gericht entschied, dass die Verfügung als Anordnung einer Testamentsvollstreckung ausgelegt werden könne,
wobei der Staat nicht als Testamentsvollstrecker, sondern als Unterstützer bei der Abwicklung des Nachlasses fungieren solle.
Das Nachlassgericht muss nun die weiteren Maßnahmen zur Klärung der Erbenstellung und Testamentsvollstreckung treffen.
Die Kosten des Verfahrens wurden dem beteiligten Land auferlegt, da es das Anliegen des Erblassers missverstanden hatte.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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