OLG Schleswig 2 W 125/10

August 5, 2022

OLG Schleswig 2 W 125/10,

03. AUGUST 2011

Teilung eines Erbbaurechts; Anforderungen an ein „selbständiges Gebäude“ nach Teilung

1. Ein Erbbaurecht, welches dem Erbbauberechtigten das Recht einräumt, „sechs Reihenhäuser
zu haben“, kann zulässigerweise in sechs Erbbaurechte aufgeteilt werden mit dem Inhalt,
jeweils ein Reihenhaus zu haben.

2. Für die Teilung eines Erbbaurechts ist es nicht hinderlich, dass sich die nach der Teilung
entstehenden Gebäudeteile unter einem Dach befinden und nicht durch eine Brandschutzmauer
getrennt sind (Anschluss an BayObLG DNotZ 1958, 409).

Ausreichend ist, dass nach Gliederung und baulicher Anordnung selbständige vertikale Gebäudeabschnitte vorliegen und je eine eigene Zugangsmöglichkeit sowie Ver- und Entsorgung vorhanden sind.

OLG Schleswig 2 W 125/10

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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