OLG Schleswig 3 Wx 16/12
Anforderungen an Feststellung eines Fiskalerbrechts
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (OLG 3 Wx 16/12) betrifft die Anforderungen an die Feststellung eines Fiskalerbrechts in einem Erbfall.
Die Erblasserin, die 2001 verwitwet und kinderlos verstorben war, hinterließ einen Nachlass von etwa 95.000 Euro.
Da keine Erben ermittelt werden konnten, veröffentlichte das Amtsgericht Elmshorn eine öffentliche Aufforderung im Bundesanzeiger, in der mögliche Erben aufgefordert wurden,
sich innerhalb von sechs Wochen zu melden, andernfalls das Erbrecht des Landes Schleswig-Holstein (Fiskus) festgestellt werde.
Mehrere Erbenermittlungsbüros meldeten sich daraufhin, darunter auch die Bevollmächtigten der Beschwerdeführer.
Diese reichten Dokumente ein, die die Verwandtschaft und das Erbrecht der Beteiligten nachwiesen. Trotz dieser Nachweise stellte das Amtsgericht am 1. Februar 2011 fest,
dass kein anderer Erbe als das Land Schleswig-Holstein vorhanden sei, da die Frist für den Nachweis des Erbrechts abgelaufen sei.
Das Oberlandesgericht hob diesen Beschluss auf.
Es stellte fest, dass das Amtsgericht die gesetzlichen Anforderungen falsch interpretiert habe.
Die Frist zur Anmeldung der Erbrechte (gemäß § 1965 Abs. 1 BGB) war zwar abgelaufen, jedoch hatten die Beteiligten ihr Erbrecht noch vor dem Erlass des Feststellungsbeschlusses nachgewiesen.
Das Gericht stellte klar, dass der Beschluss hätte nicht erlassen werden dürfen, da ein Erbrecht nachweislich bestand und der Feststellungsbeschluss daher rechtswidrig war.
Die Entscheidung des OLG verdeutlicht, dass der Fiskus nur dann als Erbe eingesetzt werden darf, wenn kein anderer Erbe rechtzeitig und nachweislich vorhanden ist.
Die Kostenentscheidung wurde so getroffen, dass keine Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren erhoben wurden und keine Kostenerstattung erfolgte.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.