OLG Stuttgart 19 U 135/20

Oktober 14, 2021

OLG Stuttgart 19 U 135/20

Stufenklage

Eigenbeteiligung Vermächtnisnehmer an Pflichtteilsanspruch

§ 2318 BGB

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23.08.2021 (Az. 19 U 135/20) betrifft einen Streit über Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse im Rahmen einer Stufenklage.

Das Gericht hob teilweise das Urteil des Landgerichts Stuttgart auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.

Es stellte fest, dass der Beklagte Alleinerbe nach seiner Ehefrau aufgrund eines Erbvertrags geworden ist.

Sachverhalt:

OLG Stuttgart 19 U 135/20

Die Klägerin, die Schwester der Erblasserin, machte ihren eigenen Vermächtnisanspruch sowie die abgetretenen Vermächtnisansprüche ihrer Kinder geltend und verlangte im Wege der Stufenklage Auskunft über den Nachlass ihrer verstorbenen Mutter.

Der Beklagte, der Ehemann der Erblasserin, erhob Widerklage auf Feststellung seines Erbrechts.

Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen.

Beide Parteien legten Berufung ein.

Entscheidungsgründe:

  • Stufenklage: Das OLG hob das Urteil des Landgerichts teilweise auf, da es rechtsfehlerhaft über alle Stufen der Stufenklage entschieden hatte, obwohl die Auskunftsstufe noch nicht abgeschlossen war. Eine Entscheidung über die Leistungsstufe ist erst nach Erteilung der Auskunft möglich.
  • Vermächtnisansprüche: Das OLG bestätigte die Wirksamkeit des Erbvertrags und die daraus resultierenden Vermächtnisansprüche der Klägerin. Es wies jedoch darauf hin, dass diese Ansprüche möglicherweise nach § 2318 BGB gekürzt werden können, da der Beklagte auch mit Pflichtteilsansprüchen belastet ist. Die Entscheidung über die Vermächtnisansprüche wurde daher zurückverwiesen, da die Höhe des Pflichtteilsanspruchs noch nicht feststeht.
  • Widerklage: Das OLG gab der Widerklage des Beklagten statt und stellte fest, dass er Alleinerbe nach seiner Ehefrau aufgrund des Erbvertrags ist. Die Klägerin hatte diese Widerklage anerkannt.

OLG Stuttgart 19 U 135/20

Fazit:

  • Stufenklage: Bei einer Stufenklage muss über jede Stufe gesondert entschieden werden. Eine Entscheidung über die Leistungsstufe ist erst nach Abschluss der Auskunftsstufe möglich.
  • Vermächtnisansprüche: Vermächtnisansprüche können nach § 2318 BGB gekürzt werden, wenn der Erbe auch mit Pflichtteilsansprüchen belastet ist.
  • Anerkenntnis: Ein Anerkenntnisurteil ist auch dann zulässig, wenn das Feststellungsinteresse des Klägers nicht geprüft wurde, sofern der Beklagte dies nicht ausdrücklich verlangt.
  • Zurückverweisung: Wenn eine weitere Verhandlung zur Sache nötig ist, kann das Berufungsgericht die Sache an das Landgericht zurückverweisen.

Hinweis:

Das Urteil zeigt die Bedeutung der korrekten Anwendung der Stufenklage und die Möglichkeit der Kürzung von Vermächtnisansprüchen bei Pflichtteilsbelastung.

Es verdeutlicht auch die Relevanz der Feststellung des Erbrechts im Verhältnis zu anderen Beteiligten.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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