OLG Stuttgart 5 U 149/23 Online-Glücksspiel

Dezember 7, 2024

OLG Stuttgart 5 U 149/23 Online-Glücksspiel

Urteil vom 12.04.2024

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 12.04.2024 in einem Urteil entschieden, dass ein Spieler, der an unerlaubten Online-Glücksspielen teilgenommen hat, seine Verluste vom Anbieter zurückfordern kann.

Hintergrund des Falls:

Ein in Malta ansässiges Unternehmen bot auf einer deutschsprachigen Webseite Online-Casinospiele an, obwohl dies nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 in Deutschland verboten war.

Ein Spieler aus Baden-Württemberg nahm über mehrere Jahre an diesen Spielen teil und verlor insgesamt 18.326,00 €.

Er klagte daraufhin auf Rückzahlung seiner Verluste.

Kernaussagen des Urteils:

OLG Stuttgart 5 U 149/23 Online-Glücksspiel

  • Schutzgesetz: Das Gericht stellte fest, dass das Verbot von Online-Glücksspielen im Glücksspielstaatsvertrag 2012 als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anzusehen ist. Dieses dient dem Schutz der Spieler vor den Gefahren der Spielsucht und den finanziellen Verlusten.
  • Verstoß gegen das Verbot: Das Gericht bestätigte, dass das in Malta ansässige Unternehmen mit dem Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag 2012 verstoßen hat.
  • Nichtigkeit der Spielverträge: Die zwischen dem Spieler und dem Unternehmen geschlossenen Spielverträge sind nach Ansicht des Gerichts nichtig, da sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.
  • Rückzahlungsanspruch: Der Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste. Dies folgt aus den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB) und aus Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung des Schutzgesetzes (§ 823 BGB).
  • Verjährung: Bereicherungsrechtliche Ansprüche des Spielers waren teilweise verjährt. Für diese verjährten Ansprüche konnte der Spieler aber dennoch seine Verluste zurückfordern, da ihm ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB zustand.
  • Kein Mitverschulden: Das Gericht sah kein Mitverschulden des Spielers, da das Verbot von Online-Glücksspielen gerade dem Schutz des Spielers dient.
  • Europarechtskonformität: Das Gericht stellte klar, dass das Verbot von Online-Glücksspielen im Glücksspielstaatsvertrag 2012 mit dem Europarecht vereinbar ist. Es dient dem Schutz der Spieler und der Sozialordnung und ist verhältnismäßig.

OLG Stuttgart 5 U 149/23 Online-Glücksspiel

Besonderheiten des Urteils:

  • Das Gericht hat die Revision gegen das Urteil teilweise zugelassen, da es in der Frage der Verwirklichung des § 823 Abs. 2 BGB von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abweicht.
  • Das Gericht hat die Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein beim Europäischen Gerichtshof anhängiges Vorabentscheidungsersuchen abgelehnt.

Fazit:

Das Urteil stärkt die Rechte von Spielern, die an unerlaubten Online-Glücksspielen teilnehmen.

Es zeigt, dass die Gerichte das Verbot von Online-Glücksspielen ernst nehmen und die Spieler vor den damit verbundenen Gefahren schützen wollen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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