Online-Casinospiele Schadensersatz

November 24, 2024

Online-Casinospiele Schadensersatz

OLG Nürnberg 14 U 56/24

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Beschluss vom 17.05.2024 ein Verfahren auf Rückzahlung von Verlusten aus Online-Casinospielen ausgesetzt,

bis der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem anderen Verfahren über die Unionsrechtskonformität des deutschen Glücksspielrechts entschieden hat.

Sachverhalt:

Die Parteien stritten über die Rückzahlung von Verlusten aus Online-Casinospielen.

In einem anderen Verfahren hatte das Zivilgericht Malta dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die die Unionsrechtskonformität des deutschen Glücksspielstaatsvertrags betrafen.

Entscheidung:

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Das OLG Nürnberg setzte das Verfahren aus, bis der EuGH in dem anderen Verfahren entschieden hat.

Begründung:

  • Vorgreiflichkeit: Die Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit ist zulässig, wenn ein anderes Gericht, insbesondere der EuGH, über eine Frage zu entscheiden hat, die auch für das ausgesetzte Verfahren entscheidungserheblich ist.
  • Entscheidungserheblichkeit: Im vorliegenden Fall war die Frage der Unionsrechtskonformität des deutschen Glücksspielstaatsvertrags auch für das ausgesetzte Verfahren entscheidungserheblich, da sie die Gültigkeit der zwischen den Parteien geschlossenen Glücksspielverträge betraf.
  • BGH-Beschluss: Das OLG Nürnberg verwies auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), der in einem vergleichbaren Fall ebenfalls das Verfahren ausgesetzt hatte.

Fazit:

Der Beschluss des OLG Nürnberg zeigt, dass Gerichte Verfahren auf Rückzahlung von Verlusten aus Online-Glücksspielen aussetzen können,

wenn der EuGH in einem anderen Verfahren über die Unionsrechtskonformität des deutschen Glücksspielrechts zu entscheiden hat.

Dies dient der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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