Online-Glücksspiel Kreditkartenanbieter Schadensersatz

November 30, 2024

Online-Glücksspiel Kreditkartenanbieter Schadensersatz

BGH XI ZR 515/21

Beschluss vom 13.09.2022

RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Der Kläger verlangte von seiner Bank die Erstattung von Beträgen, die er in den Jahren 2015 und 2016 per Kreditkarte an ausländische Online-Glücksspielanbieter gezahlt hatte.

Er argumentierte, die Zahlungen seien aufgrund der fehlenden deutschen Lizenz der Anbieter illegal gewesen, und die Bank habe daher die Kreditkartenzahlungen nicht autorisieren dürfen.

Entscheidungen der Vorinstanzen:

Die Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Online-Glücksspiel Kreditkartenanbieter Schadensersatz

Der BGH wies die Revision des Klägers zurück.

Begründung:

  • Kein Erstattungsanspruch: Dem Kläger stand kein Anspruch auf Erstattung der Zahlungen nach § 675u Satz 2 BGB zu. Die Autorisierung der Kreditkartenzahlungen war nicht nach § 134 BGB i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2011 nichtig.
  • Kein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot: Zwar habe die Bank gegen das in § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2011 enthaltene Verbot verstoßen, an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel mitzuwirken. Dieses Verbot enthalte jedoch keine Nichtigkeitsfolge im Sinne des § 134 BGB.
  • Zweck des Verbotsgesetzes: Der Zweck des § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2011 bestehe darin, die Eingriffsbefugnisse der Glücksspielaufsichtsbehörden zu erweitern. Die Vorschrift solle nicht in das zivilrechtliche Verhältnis zwischen Bank und Kunde eingreifen.
  • Keine Warnpflicht der Bank: Die Bank habe den Kläger auch nicht vor den Gefahren des Online-Glücksspiels warnen müssen. Eine Warnpflicht bestehe nur in Ausnahmefällen, etwa bei Verdacht auf eine Straftat.
  • Keine anderen Ansprüche: Der Kläger könne seine Klage auch nicht auf Schadensersatz oder Bereicherungsrecht stützen. Solche Ansprüche seien durch die §§ 675u, 675z BGB abschließend geregelt.
  • Keine Divergenz in der Rechtsprechung: Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung lägen nicht vor. Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sei in diesem Punkt einhellig.

Online-Glücksspiel Kreditkartenanbieter Schadensersatz

Fazit:

Der BGH stellte mit diesem Beschluss klar, dass Banken nicht für die Legalität von Online-Glücksspielen verantwortlich sind, die ihre Kunden mit Kreditkarten bezahlen.

Die Banken dürfen die Zahlungen auch dann autorisieren, wenn die Anbieter keine deutsche Lizenz besitzen.

Die Spieler tragen das Risiko, dass sie bei illegalen Glücksspielen Geld verlieren.

Zusätzliche Anmerkungen:

Der Beschluss enthält ausführliche Erörterungen zum Zweck des § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2011 und zu den Voraussetzungen der Nichtigkeit nach § 134 BGB.

Er befasst sich auch mit der Frage der Warnpflicht von Banken im Zahlungsverkehr.

Der Beschluss ist ein wichtiger Beitrag zur Klärung der Rechtslage im Bereich des Online-Glücksspiels.

Er stärkt die Position der Banken und dürfte die Zahl der Klagen von Spielern gegen ihre Banken reduzieren.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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