Online-Glücksspiel – Passivlegitimation – Vertragsübernahme – Auslandsspielteilnahmen

Dezember 7, 2025

Online-Glücksspiel – Passivlegitimation – Vertragsübernahme – Auslandsspielteilnahmen

OLG Bamberg, Hinweisbeschluss v. 20.10.2025 – 12 U 49/25 e

Vorinstanz:
LG Coburg, Endurteil vom 27.03.2025 – 22 O 72/24

Um was geht es in diesem Fall?

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat am 20. Oktober 2025 einen sogenannten Hinweisbeschluss verfasst. In diesem Schreiben teilt das Gericht seine vorläufige Meinung zu einem Rechtsstreit mit. Es geht um einen Streit zwischen einem Online-Glücksspieler und einem Anbieter von Online-Casinos.

Der Spieler (der Kläger) hat vor dem Landgericht Coburg gegen den Anbieter (die Beklagte) verloren. Er wollte sein verlorenes Geld zurückhaben. Nun hat der Spieler Berufung eingelegt. Das bedeutet, er hat das nächsthöhere Gericht in Bamberg gebeten, das Urteil zu überprüfen. Das OLG Bamberg teilt dem Spieler nun mit, dass seine Berufung keine Chance auf Erfolg hat. Das Gericht rät ihm dringend dazu, die Berufung zurückzunehmen.

Die Vorgeschichte

Der Kläger hat zwischen den Jahren 2014 und 2023 an Online-Glücksspielen teilgenommen. Der Anbieter dieser Spiele sitzt in Malta. Zu dieser Zeit hatte der Anbieter keine gültige Erlaubnis für Glücksspiele in Deutschland. Der Spieler behauptet, er habe insgesamt über 34.000 Euro eingezahlt und nur sehr wenig gewonnen. Er fordert nun einen Verlust von etwa 28.845 Euro zurück.

Es gibt dabei ein Problem mit den Firmen. Der Spieler nutzte zwei verschiedene Internetseiten. Die Beklagte hat eine dieser Seiten aber erst im Jahr 2016 übernommen. Der Spieler will aber auch Geld für die Zeit davor (ab 2014) von dieser Firma haben.

Warum das erste Urteil gegen den Spieler ausfiel

Schon das erste Gericht in Coburg hat die Klage abgewiesen. Die Richter dort sagten, die Klage sei unschlüssig. Das bedeutet, die Argumente und Beweise des Spielers reichten nicht aus, um einen Anspruch zu begründen. Der Spieler hatte nicht genau genug erklärt, wann er auf welcher Seite gespielt hat. Auch seine Berechnung der Verluste war für das Gericht nicht nachvollziehbar. Zudem war unklar, ob die heutige Firma überhaupt für die Verluste aus der Zeit vor 2016 haftet.

Die Meinung des Oberlandesgerichts Bamberg

Die Richter in Bamberg sehen das genauso wie die Richter in Coburg. Sie erklären ausführlich, warum der Spieler kein Geld bekommen wird. Dafür gibt es drei Hauptgründe.

1. Die falsche Firma (Passivlegitimation)

Der Spieler verlangt Geld für Verluste, die vor dem Jahr 2016 entstanden sind. Die verklagte Firma hat die Webseite aber erst 2016 übernommen. Der Spieler meint, die Firma habe alle alten Verträge und Schulden übernommen. Das Gericht sagt: Das stimmt so nicht. Es gibt keine Beweise dafür, dass die Firma auch die Verantwortung für illegale Handlungen oder Schadensersatz aus der Vergangenheit übernommen hat. Eine solche Übernahme von Schulden muss sehr klar geregelt sein. Das ist hier nicht der Fall. Deshalb ist die Beklagte für die Zeit vor 2016 gar nicht der richtige Ansprechpartner.

Online-Glücksspiel – Passivlegitimation – Vertragsübernahme – Auslandsspielteilnahmen

2. Die falsche Berechnung der Verluste

Der Spieler hat es sich bei der Berechnung einfach gemacht. Er hat alle Einzahlungen zusammengerechnet und die Auszahlungen abgezogen. Das Gericht sagt: Das reicht nicht. Man muss genau darlegen, wie der Kontostand am Anfang und am Ende war. Wenn auf dem Spielerkonto noch Geld liegt, ist der Verlust noch gar nicht eingetreten. Der Spieler hat dazu keine genauen Angaben gemacht. Außerdem kann man nicht einfach annehmen, dass jede Einzahlung sofort verspielt wurde. Man muss die einzelnen Spiele betrachten. Der Spieler muss beweisen, durch welche konkreten Spiele der Schaden entstanden ist. Eine pauschale Rechnung „Einzahlung minus Auszahlung“ akzeptiert das Gericht nicht.

3. Das Spielen im Ausland

Ein sehr wichtiger Punkt ist der Aufenthaltsort des Spielers. Die deutschen Gesetze zum Glücksspiel gelten nur in Deutschland. Wenn jemand im Ausland spielt, gilt das deutsche Verbot nicht. Der Anbieter hat bewiesen, dass sich der Spieler zeitweise im Ausland, zum Beispiel in Tschechien, aufgehalten hat. Es gab Logins von dort. Der Spieler hat zwar behauptet, er habe dort nicht gespielt. Das Gericht glaubt ihm das aber nicht einfach so. Der Spieler hätte ganz genau auflisten müssen: Wann war ich im Ausland? Habe ich dort gespielt? Habe ich dort Geld eingezahlt? Da er das nicht getan hat, ist seine Klage unschlüssig. Das Gericht kann nicht prüfen, welche Verluste in Deutschland und welche im Ausland entstanden sind.

Verfahrensfehler und Hinweise

Der Spieler hat sich beschwert, dass das erste Gericht ihn nicht gewarnt hat. Er meint, der Richter hätte ihm einen Hinweis geben müssen, dass sein Vortrag nicht ausreicht. Das nennt man eine „Überraschungsentscheidung“. Das OLG Bamberg lehnt diese Beschwerde ab. Die Gegenseite (der Anwalt des Casinos) hat schon sehr früh genau diese Punkte kritisiert. Der Spieler und sein Anwalt wussten also Bescheid. Sie wussten, dass die Berechnung und der Auslandsaufenthalt Probleme sind. Ein Gericht muss nicht extra warnen, wenn der Gegner die Schwachstellen schon klar benannt hat.

Das Fazit des Gerichts

Das OLG Bamberg stellt fest: Die Berufung ist offensichtlich unbegründet. Es gibt keine offenen Rechtsfragen, die geklärt werden müssen. Es ist auch keine mündliche Verhandlung nötig. Das Gericht plant, die Berufung direkt zurückzuweisen. Die Kosten für das Verfahren muss der Spieler tragen. Der Streitwert wird auf 28.845 Euro festgelegt. Das Gericht gibt dem Spieler aber noch eine letzte Chance. Er kann bis zum 12. November 2025 Stellung nehmen. Das Gericht empfiehlt ihm jedoch, die Berufung freiwillig zurückzunehmen. Das würde die Gerichtskosten deutlich senken.

RA und Notar Krau

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