Online-Glücksspiel – Rückforderungsansprüche – Gesetzliches Verbot – Räumlicher Anwendungsbereich
OLG München, Beschluss v. 28.10.2025 – 37 U 2541/25 e
Vorinstanz:
LG Augsburg, Endurteil vom 24.06.2025 – 124 O 3064/23
Zusammenfassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 28.10.2025
Worum geht es in diesem Fall? Ein Mann hat vor Gericht gegen einen Anbieter von Online-Glücksspielen geklagt. Der Mann wollte sein verlorenes Geld zurückhaben. Der Anbieter des Glücksspiels hat seinen Sitz in Malta und betreibt eine deutschsprachige Webseite für Online-Poker. Allerdings besaß dieser Anbieter keine offizielle Erlaubnis (Konzession) von einer deutschen Behörde. Er hatte nur eine Lizenz aus Malta.
Der Kläger hat über mehrere Jahre hinweg, von 2015 bis 2023, an diesen Online-Pokerspielen teilgenommen. Dabei hat er nach eigenen Angaben insgesamt etwa 250 Euro und über 30.000 US-Dollar verloren. Diese Summe wollte er nun erstattet bekommen.
Das Besondere an diesem Fall ist der Beruf des Klägers. Er ist Pilot. Das bedeutet, dass er beruflich sehr viel reist und sich oft im Ausland aufhält. Er hat die Spiele also nicht nur von zu Hause in Deutschland aus gespielt, sondern auch von verschiedenen Orten auf der ganzen Welt.
Die rechtlichen Argumente Der Kläger argumentierte so: Da der Anbieter keine deutsche Lizenz hatte, war das Angebot der Spiele in Deutschland illegal. Ein Vertrag über ein illegales Spiel ist laut Gesetz ungültig. Wenn ein Vertrag ungültig ist, muss das Geld zurückgegeben werden. Der Kläger meinte zudem, es sei egal, von wo aus er gespielt habe. Er habe sich schließlich mit seinem Wohnsitz in Deutschland auf der Webseite registriert.
Das Gericht in der ersten Instanz (Landgericht Augsburg) hatte die Klage jedoch abgewiesen. Der Kläger legte daraufhin Berufung beim Oberlandesgericht München ein. Das Oberlandesgericht hat nun geprüft, ob diese Berufung Erfolg haben könnte.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Das Oberlandesgericht München kam zu einem klaren Ergebnis: Der Kläger bekommt sein Geld nicht zurück. Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.
Die Begründung des Gerichts Die Richter erklärten die Rechtslage sehr genau. Das deutsche Verbot von Online-Glücksspiel (der sogenannte Glücksspielstaatsvertrag) gilt nur auf deutschem Boden. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, den Spielmarkt in Deutschland zu regeln. Es gilt nicht für Spiele, die im Ausland stattfinden.
Das bedeutet: Wenn jemand von Deutschland aus an einem illegalen Online-Spiel teilnimmt, kann er sein Geld oft zurückverlangen. Wenn aber jemand im Ausland sitzt und dort spielt, gilt das deutsche Verbotsgesetz nicht. In diesem Moment greift das deutsche Recht nicht, und die Spieleinsätze können nicht mit dieser Begründung zurückgefordert werden.
Das Gericht stellte klar, dass es nicht darauf ankommt, wo man sich einmalig registriert hat. Es kommt auch nicht darauf an, von wo aus man Geld auf das Spielerkonto überwiesen hat. Entscheidend ist einzig und allein der Moment, in dem man den „Knopf drückt“ und den Spieleinsatz tätigt. Jedes einzelne Spiel ist ein neuer kleiner Vertrag. Bei jedem Spiel muss geprüft werden: War der Spieler in Deutschland oder im Ausland?
Das Problem mit den Beweisen Hier lag das Hauptproblem für den Kläger. Vor Gericht gilt ein wichtiger Grundsatz: Wer etwas fordert, muss die Tatsachen beweisen, die für seinen Anspruch notwendig sind. Der Kläger muss also beweisen, dass er genau die Spiele, bei denen er das Geld verloren hat, von deutschem Boden aus gespielt hat.
Das konnte der Pilot aber nicht. Er gab selbst zu, dass er beruflich fast alle Länder der Welt besucht hat. Er wusste nicht mehr genau, wann er von wo aus gespielt hatte. Er sagte sogar, dass er manchmal eine spezielle Software (VPN) genutzt hat, die seinen wahren Standort verschleiert. Dadurch konnte man auch anhand der Computer-Daten nicht mehr sicher sagen, wo er wirklich war.
Der Anbieter des Glücksspiels legte eine Liste vor, die viele Logins aus dem Ausland zeigte. Der Kläger konnte diese Liste nicht entkräften. Er konnte nicht klipp und klar sagen: „An diesem Tag, als ich diese 500 Dollar verloren habe, saß ich definitiv in Deutschland am Computer.“
Das Fazit Da das deutsche Gesetz nur für Spiele in Deutschland gilt und der Kläger nicht beweisen konnte, dass er in Deutschland war, als er die Verluste machte, verliert er den Prozess. Das Gericht muss nicht mühsam aus hunderten von Datensätzen heraussuchen, welche Spiele vielleicht in Deutschland stattgefunden haben könnten. Das wäre die Aufgabe des Klägers gewesen.
Das Oberlandesgericht riet dem Kläger daher, seine Berufung zurückzunehmen, um weitere Gerichtskosten zu sparen. Der Fall ist für ihn verloren.
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