Online-Glücksspiel Rückzahlung Spieleinsätze

Dezember 4, 2024

Online-Glücksspiel Rückzahlung Spieleinsätze

OLG Hamm 21 U 45/23

Urteil vom 09.01.2024

RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Der Kläger verlangte von der Beklagten, einem Online-Glücksspielanbieter aus Malta, die Rückzahlung von Spieleinsätzen in Höhe von 15.000 €,

die er in den Jahren 2018 bis 2020 auf deren Online-Casino-Seite verloren hatte.

Die Beklagte verfügte im streitgegenständlichen Zeitraum über keine deutsche Glücksspiellizenz.

Der Kläger argumentierte, dass die Spielverträge nichtig seien, da die Beklagte gegen das in § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 statuierte Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe.

Entscheidung des Gerichts:

Online-Glücksspiel Rückzahlung Spieleinsätze

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte das Urteil des Landgerichts Paderborn und gab der Klage überwiegend statt.

  • Zuständigkeit und anwendbares Recht: Das Gericht bejahte die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte und die Anwendbarkeit deutschen Rechts.
  • Nichtigkeit der Spielverträge: Die Spielverträge sind gemäß § 134 BGB nichtig, da sie gegen das Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 verstießen. Das Verbot war unionsrechtskonform und diente dem Schutz der Spieler.
  • Kein Kondiktionsausschluss: Der Rückforderungsanspruch des Klägers ist nicht nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen, da der Kläger nicht vorsätzlich oder leichtfertig gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hat. Er durfte auf die Rechtmäßigkeit des Angebots vertrauen.
  • Entreicherung: Die Beklagte kann sich nicht auf Entreicherung berufen, da sie Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes hatte.
  • Verjährung: Die Beklagte erhob die Einrede der Verjährung für die im Jahr 2018 geleisteten Zahlungen. Das Gericht ließ offen, ob diese Einrede greift, da dem Kläger insoweit ein Anspruch auf Restschadensersatz aus §§ 852, 818 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 4 Abs. 1, 4 GlüStV 2012 und § 284 StGB zusteht.
  • Schutzgesetzverletzung: § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 und § 284 StGB sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB. Die Beklagte hat durch den Betrieb des Online-Casinos ohne deutsche Lizenz gegen diese Schutzgesetze verstoßen und den Kläger dadurch geschädigt.
  • Kein Mitverschulden: Ein Mitverschulden des Klägers liegt nicht vor.
  • Keine Treuwidrigkeit: Der Rückforderungsanspruch ist nicht nach § 242 BGB ausgeschlossen.
  • Zinsen: Der Kläger hat Anspruch auf Zinsen ab Rechtshängigkeit, jedoch nicht für die Zeit vor dem 02.09.2022.
  • Aussetzung des Verfahrens: Eine Aussetzung des Verfahrens wegen eines Vorabentscheidungsverfahrens des EuGH war nicht erforderlich.

Online-Glücksspiel Rückzahlung Spieleinsätze

Revision:

Die Revision wurde beschränkt auf die Verurteilung der Beklagten aufgrund der im Jahr 2018 geleisteten Zahlungen zugelassen.

Leitsätze:

  • Das Verbot von Online-Glücksspielen in § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 war unionsrechtskonform und diente dem Schutz der Spieler.
  • Ein Rückforderungsanspruch von Spieleinsätzen ist nicht nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen, wenn der Spieler nicht vorsätzlich oder leichtfertig gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hat.
  • § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 und § 284 StGB sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.
  • Einem Spieler, der an einem illegalen Online-Glücksspiel teilnimmt, steht ein Anspruch auf Restschadensersatz aus § 852 BGB zu, wenn der deliktische Schadensersatzanspruch verjährt ist.

Fazit:

Das Urteil stärkt die Rechte von Spielern, die an illegalen Online-Glücksspielen teilnehmen.

Es bestätigt die bisherige Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Spielverträgen, die gegen das Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 verstoßen,

und erweitert den Schutz der Spieler durch die Anerkennung eines Anspruchs auf Restschadensersatz.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

BGH Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung

BGH Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung

Januar 19, 2025
BGH Berechnung VorfälligkeitsentschädigungBGH stärkt Verbraucherrechte bei unzureichenden Angaben zur VorfälligkeitsentschädigungRA und No…
Übertragung Gesellschaftsanteil Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn

Übertragung Gesellschaftsanteil Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn

Januar 19, 2025
Übertragung Gesellschaftsanteil Unternehmensnachfolge kein ArbeitslohnBFH Urteil vom 20. November 2024, VI R 21/22RA und Notar KrauSa…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Polizeikosten Hochrisikospiele Bundesverfassungsgericht

Januar 14, 2025
Polizeikosten Hochrisikospiele BundesverfassungsgerichtUrteil vom 14. Januar 2025 – 1 BvR 548/22RA und Notar KrauDas Bundesverfassungs…