Online-Glücksspiele Klage Rückzahlung Verluste

Dezember 6, 2024

Online-Glücksspiele Klage Rückzahlung Verluste

OLG Jena 7 U 1091/22

Urteil vom 17.10.2023

RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Ein in Thüringen wohnhafter Kläger nahm in den Jahren 2017 bis 2020 an Online-Glücksspielen eines maltesischen Anbieters teil und verspielte dabei 11.820 €.

Er klagte auf Rückzahlung der Verluste, da die zugrundeliegenden Spielverträge aufgrund des deutschen Verbots von Online-Glücksspielen nach § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. nichtig seien.

Das Landgericht Mühlhausen gab der Klage statt.

Die Beklagte legte Berufung ein.

Entscheidung des Oberlandesgerichts:

Das Oberlandesgericht wies die Berufung zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts.

Online-Glücksspiele Klage Rückzahlung Verluste

Begründung:

  1. Zulässigkeit der Klage:
  • Internationale Zuständigkeit: Die deutschen Gerichte sind international zuständig, da der Kläger als Verbraucher seinen Wohnsitz in Deutschland hat (Art. 18 Abs. 1 EuGVVO).
  • Anwendbares Recht: Auf die Spielverträge ist deutsches Recht anwendbar (Art. 6 Abs. 1 lit. b) Rom-I-VO).
  • Aktivlegitimation: Der Kläger ist aktivlegitimiert, da er die Klageforderung im eigenen Namen geltend macht. Selbst im Falle einer Abtretung an den Prozessfinanzierer wäre er im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft aktivlegitimiert.
  1. Begründetheit der Klage:
  • Bereicherungsrechtlicher Anspruch: Dem Kläger steht ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Spieleinsätze abzüglich der ausgezahlten Gewinne aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB zu.
    • Die Spielverträge sind nichtig, da sie gegen das Verbot des Veranstalten von öffentlichen Online-Glücksspielen nach § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. verstoßen.
    • Das Verbot von Online-Glücksspielen nach § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. ist nicht unionsrechtswidrig.
    • Der Rückforderungsanspruch ist nicht nach § 817 S. 2 BGB ausgeschlossen, da der Kläger weder Kenntnis von der Illegalität des Online-Glücksspiels hatte noch sich dieser Einsicht leichtfertig verschloss.
    • Dem Rückforderungsanspruch steht auch nicht § 814 BGB entgegen, da der Kläger keine positive Kenntnis von seiner Nichtschuld hatte.
    • Der Beklagten steht kein Anspruch auf Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB zu.
    • Der Rückzahlungsanspruch ist auch nicht gem. § 242 BGB als treuwidrig ausgeschlossen.
  1. Kein Aussetzungsgrund:
  • Das Verfahren ist nicht in Hinblick auf ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH auszusetzen, da die dort aufgeworfenen Fragen nicht entscheidungserheblich sind.

Online-Glücksspiele Klage Rückzahlung Verluste

Fazit:

Das Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen bestätigt die Rechtsprechung zur Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen, die in Deutschland verboten sind.

Die Entscheidung stärkt die Rechte von Spielern gegenüber ausländischen Anbietern und unterstreicht die Bedeutung des Verbots von Online-Glücksspielen zum Schutz der Spieler.

Zusätzliche Anmerkungen:

  • Das Urteil befasst sich ausführlich mit der Frage der Aktivlegitimation im Falle einer Prozessfinanzierung.
  • Es stellt klar, dass das Verbot von Online-Glücksspielen nach § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. nicht unionsrechtswidrig ist.
  • Es betont, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Rückforderungsanspruchs nach § 817 S. 2 BGB nicht vorliegen, wenn der Spieler keine Kenntnis von der Illegalität des Online-Glücksspiels hatte.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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