ordentliche Kündigung – LAG Baden Württemberg 15 Sa 4/19
RA und Notar Krau
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg urteilte am 18. Juni 2019 über die Berufung einer Klägerin gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung.
Im Kern ging es um die Frage, ob die sechsmonatige Wartezeit für den Kündigungsschutz gemäß § 1 Abs. 1 KSchG durch eine Vertragsklausel
(„Es wird keine Probezeit vereinbart“)
abbedungen wurde und ob das Kündigungsschreiben rechtzeitig zugestellt wurde.
Das Gericht stellte fest, dass die Klausel keine Verkürzung der Wartezeit bedeutet, sondern lediglich klarstellt, dass keine verkürzte Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 3 BGB vereinbart wurde.
Der allgemeine Kündigungsschutz griff daher erst nach sechs Monaten.
Zudem wurde festgestellt, dass das Kündigungsschreiben der Klägerin spätestens am 30. November 2017 zuging, innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit,
weshalb die Kündigung nicht den Maßstäben des Kündigungsschutzgesetzes unterlag.
Die Klägerin konnte nicht ausreichend belegen, dass das Kündigungsschreiben erst am 2. Dezember 2017 zuging.
Ihr Vortrag zu ihrem Zugang zum Briefkasten war unzureichend, und die detaillierte Schilderung des Versandweges durch die Beklagte wurde als glaubhaft anerkannt.
Somit wies das Gericht die Berufung der Klägerin zurück, sie trägt die Kosten des Verfahrens, und die Revision wurde nicht zugelassen.
Die ordentliche Kündigung ist im deutschen Arbeitsrecht die regelmäßige Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Sie ist im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung an die Einhaltung von Kündigungsfristen gebunden und bedarf in der Regel einer sachlichen Rechtfertigung.
1. Voraussetzungen:
2. Kündigung durch den Arbeitgeber:
3. Kündigung durch den Arbeitnehmer:
4. Besonderheiten:
5. Folgen der Kündigung:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.