Organhaftung für ausgefallene Kredite Wirecard
LG München I 5 HK O 17452/21
Wirecard – Zusammenfassung des Teilurteils des LG München I vom 5.9.2024
Das Landgericht München I hat sich in einem umfangreichen Urteil vom 5.9.2024 mit der Frage der Organhaftung
für ausgefallene Kredite im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal auseinandergesetzt.
Im Fokus standen dabei die Haftung von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten für Schäden, die der Gesellschaft
durch die Vergabe von Darlehen und die Zeichnung von Schuldverschreibungen entstanden sind.
Kernaussagen des Urteils:
Konkrete Fallgestaltung:
Im vorliegenden Fall ging es um die Haftung von drei ehemaligen Vorstandsmitgliedern (Bekl. zu 1, 3 und 4) und einem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied (Bekl. zu 6) der Wirecard AG.
Der Insolvenzverwalter der Wirecard AG (Kl.) machte geltend, dass die Vorstandsmitglieder bei der Vergabe eines Darlehens über 100 Mio. EUR
an die O. sowie bei der Zeichnung von Schuldverschreibungen ihre Pflichten verletzt hätten.
Der Aufsichtsrat habe seine Überwachungspflicht verletzt, indem er nicht auf eine Verschärfung der Zustimmungserfordernisse hingewirkt habe.
Entscheidung des Gerichts:
Begründung:
Fazit:
Das Urteil des LG München I zeigt die strengen Anforderungen, die an die Sorgfalt von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten gestellt werden.
In Krisenzeiten gelten diese Anforderungen umso mehr.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.