Parship kann von Kunden Wer­ter­satz ver­langen

Mai 29, 2025

Parship kann von Kunden Wer­ter­satz ver­langen

BGH Az. III ZR 125/19

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

als Rechtsanwalt und Notar Krau informiere ich Sie heute über ein wichtiges Urteil, das viele Online-Dating-Nutzer betrifft.

Es geht um die Frage, ob Plattformen wie Parship oder ElitePartner Geld verlangen dürfen, auch wenn Sie den Vertrag schnell widerrufen.


Was ist passiert?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Online-Partnervermittlungen dürfen Geld für ihre Leistungen verlangen, auch wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen.

Dies ist anders als bei klassischen Partnervermittlungsagenturen.

Eine Kundin von Parship schloss einen Vertrag für ein Jahr ab. Sie erhielt schnell ein Persönlichkeitsprofil und Partnervorschläge.

Schon am nächsten Tag widerrief sie den Vertrag. Parship forderte trotzdem fast 200 Euro für die bereits erbrachten Leistungen.

Parship kann von Kunden Wer­ter­satz ver­langen


Warum ist das so?

Der BGH sagt: Bei Online-Plattformen geht es nicht nur um die reine „Heiratsvermittlung“. Die Plattformen bieten Ihnen Zugang zu einer großen Datenbank.

Sie können dort selbst nach Partnern suchen. Die Partnervorschläge und Persönlichkeitstests erstellt ein Computer.

Es gibt keine persönliche Beratung. Deshalb sieht der BGH auch keinen Eingriff in Ihre Privatsphäre.

Das Gericht vergleicht Online-Dienste nicht mit einer klassischen Partnervermittlung. Dort sprechen Sie persönlich mit jemandem. Dort gibt es mehr Schutz für Ihre persönlichen Daten.


Wie viel müssen Sie zahlen?

Der BGH hat die Höhe des Wertersatzes angepasst. Er muss zeitanteilig berechnet werden.

Das bedeutet: Sie zahlen nur für die Tage, an denen Sie die Leistungen tatsächlich genutzt haben. Im Fall der Parship-Kundin waren das nur 1,46 Euro für einen Tag.


Fazit

Wenn Sie einen Vertrag bei einer Online-Partnervermittlung widerrufen, kann die Plattform Geld für die bereits erbrachten Leistungen verlangen.

Aber: Der Betrag muss fair berechnet werden. Er richtet sich danach, wie lange Sie die Dienste genutzt haben.

Ich hoffe, diese Erklärung hilft Ihnen, die Situation besser zu verstehen.

Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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