PartG mbB Miete Kanzleiräume
OLG München 3 U 2667/22
Urteil vom 17.7.2023
Gesamtschuldnerausgleich in einer PartG mbB i.L. bei Mietzinszahlungen für Kanzleiräume
Kernaussage:
Das OLG München entschied, dass in einer sich in Liquidation befindlichen Partnerschaftsgesellschaft (PartG mbB i.L.) ein Anspruch
auf Gesamtschuldnerausgleich hinsichtlich Mietzinszahlungen für Kanzleiräume nicht im Wege der Leistungsklage,
sondern als Feststellungsantrag im Rahmen der Auseinandersetzungsabrechnung geltend gemacht werden muss.
Hintergrund:
Der Fall betrifft eine Anwaltskanzlei, die als PartG mbB organisiert war und sich in Liquidation befand.
Die Partner der Kanzlei hatten gemeinsam einen Mietvertrag über Kanzleiräume abgeschlossen.
Nach dem Tod eines Partners verlangten dessen Erben von einem Mitgesellschafter anteilige Mietzahlungen im Wege der Leistungsklage.
Rechtliche Grundlagen:
Entscheidung des OLG München:
Das OLG München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts München II, wonach die Leistungsklage der Erben abzuweisen sei.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Besonderheiten der Durchsetzungssperre in der Liquidationsphase von Gesellschaften.
Ansprüche zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern bzw. zwischen den Gesellschaftern können nicht mehr isoliert geltend gemacht werden,
sondern müssen im Rahmen der Auseinandersetzungsabrechnung berücksichtigt werden.
Dies gilt auch für Ansprüche auf Gesamtschuldnerausgleich, selbst wenn sie formal gegen einen Mitgesellschafter als Mitmieter gerichtet sind.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.