Partnervermittlung: Ihre Rechte beim Widerruf

Mai 29, 2025

Partnervermittlung: Ihre Rechte beim Widerruf – Ein Urteil schafft Klarheit!

BGH Urt. v. 06.05.2020, Az. III ZR 169/20

RA und Notar Krau

Sie spielen mit dem Gedanken, einen Vertrag mit einer Partnervermittlung zu widerrufen oder haben es bereits getan?

Dann aufgepasst! Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt die Rechte von Verbrauchern.

Es geht darum, wann Sie aus einem solchen Vertrag wieder herauskommen und wie viel Geld Sie zurückbekommen, wenn etwas schiefläuft.


Der Fall: Eine Seniorin kämpft um ihr Geld

Stellen Sie sich vor, eine alleinstehende Seniorin aus der Nähe von Aachen sieht eine Anzeige für eine Partnervermittlung. Schnell kommt ein Mitarbeiter vorbei und sie unterschreibt einen Vertrag.

Die Agentur verspricht, ihr 21 Partnervorschläge zu schicken. Kurze Zeit später zahlt die Dame rund 8.300 Euro.

Doch die ersten drei Vorschläge passen nicht. Einer der Herren will nach drei Treffen nichts mehr. Die anderen beiden sind bereits vergeben.

Nur eine Woche nach Vertragsabschluss kündigt die Dame den Vertrag. Direkt danach schickt die Agentur ihr 17 weitere Vorschläge.

Das Problem war: Die Seniorin hatte eine Vereinbarung unterschrieben. Darin stand, dass sie auf ihr Widerrufsrecht verzichtet, wenn die Agentur ihre Leistung vollständig erbringt.

Die Agentur meinte, sie habe die Leistung komplett erbracht, indem sie die Partnervorschläge zusammengestellt hat.


Was sagt das Gericht? Die Hauptleistung ist wichtig!

Das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Agentur dazu, der Seniorin fast 7.100 Euro zurückzuzahlen. Es meinte, die Frau müsse nur etwa 1.200 Euro für die ersten drei Vorschläge zahlen.

Doch die Agentur legte Beschwerde ein. Nun kam der Fall vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der BGH gab der Seniorin Recht!

Die Richter stellten klar: Die Hauptleistungspflicht einer Partnervermittlung ist nicht das bloße Zusammenstellen von Vorschlägen.

Es ist das Zuschicken der ausführlichen Partnervorschläge mit Namen und Kontaktdaten.

Partnervermittlung: Ihre Rechte beim Widerruf

Und diese Leistung hatte die Agentur zum Zeitpunkt des Widerrufs nur zu einem kleinen Teil erbracht.


Weniger zahlen bei vorzeitigem Ausstieg

Der BGH hat auch entschieden, dass der Betrag, den die Agentur als Ausgleich behalten darf, noch geringer sein muss. Es kommt nämlich nicht darauf an, wie viele Vorschläge die Agentur macht.

Vielmehr zählt die Vertragslaufzeit. In diesem Fall war der Vertrag für ein Jahr geschlossen. Die Dame kündigte aber schon nach einer Woche.


Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal. Es schützt Sie als Verbraucher besser, wenn Sie einen Partnervermittlungsvertrag widerrufen wollen.

Es zeigt, dass Partnervermittlungen ihre Leistung wirklich erbringen müssen. Die bloße Vorbereitung zählt nicht als vollständige Erfüllung.

Beachten Sie: Jeder Fall ist einzigartig. Dieses Urteil ist nicht eins zu eins auf jeden anderen Fall übertragbar. Aber es gibt eine klare Richtung vor. Oft geht es bei solchen Verträgen um hohe Summen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Vertrag oder einem ähnlichen Anliegen? Zögern Sie nicht, sich rechtlichen Rat einzuholen. Wir stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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