Pflicht des Erben zur Auskunft über Zuwendungen,
Verdacht auf Unvollständigkeit oder mangelnde Sorgfalt bei vorgelegter Auskunft
OLG München 20 U 126/15
Der Kläger und die Beklagte sind Geschwister und Miterben ihres verstorbenen Vaters.
Streitpunkt ist die Auseinandersetzung des Nachlasses, insbesondere die Auskunft der Beklagten über erhaltene Zuwendungen des Vaters zu Lebzeiten.
Der Kläger argwöhnte, dass die Beklagte ihre Auskunftspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt und Zuwendungen verschwiegen hat.
Prozessverlauf:
Entscheidung des OLG München:
Das OLG München hob das Urteil des Landgerichts auf und verurteilte die Beklagte zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Begründung:
Fazit:
Die Entscheidung des OLG München unterstreicht die Bedeutung der vollständigen und sorgfältigen Auskunftserteilung im Erbschaftsrecht.
Bestehen Zweifel an der Vollständigkeit oder Sorgfalt der Auskunft, kann die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt werden,
um die Richtigkeit der Angaben zu gewährleisten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.