Pflicht Ermittlung Erben Nachlassgericht vor Fiskuserbrecht

September 15, 2021

Pflicht Ermittlung Erben Nachlassgericht vor Fiskuserbrecht

OLG Celle 6 W 60/21

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Oberlandesgericht Celle hob den Beschluss des Amtsgerichts aufgrund der Beschwerde auf, die sich gegen die Feststellung richtete,

dass außer dem Land Niedersachsen kein anderer Erbe der Verstorbenen vorhanden sei.

Das Amtsgericht hatte die Tochter der Erblasserin nicht ermittelt, obwohl das Zentrale Testamentsregister auf sie hinwies

und weitere Ermittlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft wurden.

Gemäß § 1964 BGB obliegt es dem Nachlassgericht, sicherzustellen, dass kein anderer Erbe als der Fiskus vorhanden ist.

Die Entscheidung des Amtsgerichts war daher fehlerhaft, da es die erforderlichen Ermittlungen nicht vornahm.

Selbst wenn der Nachlass geringwertig oder überschuldet gewesen wäre, hätte dies nicht automatisch die Erbenermittlungspflicht aufgehoben.

Die Kenntnis von der Existenz eines nahen Angehörigen erfordert zusätzliche Ermittlungen.

Das Amtsgericht hätte mindestens Anfragen an Sterberegister, Eheregister und Geburtenregister der bekannten Lebensmittelpunkte der Erblasserin richten müssen.

Eine Entscheidung über die Kosten war nicht erforderlich.

Die Feststellung des Fiskuserbrechts war daher unbegründet, da die Anforderungen an die Erbenermittlungspflicht des Nachlassgerichts nicht erfüllt wurden.

Pflicht Ermittlung Erben Nachlassgericht vor Fiskuserbrecht

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

  • Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts
  • Mangelhafte Erbenermittlungspflicht

II. Anforderungen an die Erbenermittlungspflicht

  • Gesetzliche Grundlage nach § 1964 BGB
  • Ermessen des Nachlassgerichts
  • Mangelhafte Ermittlungsmethoden des Amtsgerichts

III. Notwendigkeit weiterer Ermittlungen

  • Unzureichende Berücksichtigung der Lebensumstände der Erblasserin
  • Erforderliche Anfragen an Registerämter
  • Verweise auf einschlägige Rechtsliteratur

IV. Zusammenfassung und Schlussfolgerung

  • Fehlende Feststellung des Fiskuserbrechts
  • Nichterfüllung der Anforderungen an die Erbenermittlungspflicht

V. Entscheidung über die Kosten

Zu den – nicht zu niedrig anzusetzenden – Anforderungen an die Erbenermittlungspflicht des Nachlassgerichts vor Feststellung des Fiskuserbrechts.

Tenor

Der Beschluss wird aufgehoben.

Die zulässige (vgl. BGH, IV ZB 15/11, Beschluss vom 23. November 2011, zit. nach juris) Beschwerde ist begründet;

das Amtsgericht durfte nicht feststellen, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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