Pflicht zur Abgabe Steuererklärung bei Testamentsvollstreckung

Januar 22, 2018

Pflicht zur Abgabe Steuererklärung bei Testamentsvollstreckung

BFH II B 101/98

RA und Notar Krau

Im Fall geht es um die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung im Rahmen einer Testamentsvollstreckung sowie die Anzeigepflicht nach § 30 Abs. 3 ErbStG.

Die Antragstellerin war Vermächtnisnehmerin eines lebenslangen, unentgeltlichen Wohnrechts nach dem Tod ihres Lebensgefährten.

Der Erblasser hatte Testamentsvollstreckung angeordnet, und der Testamentsvollstrecker verzögerte die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung, die schließlich 1997 erfolgte.

Das Finanzamt (FA) setzte Erbschaftsteuer fest, gegen die die Antragstellerin Einspruch einlegte, mit der Begründung, der Anspruch sei verjährt.

Der Einspruch wurde abgelehnt, die Steuer erhöht, und die Antragstellerin beantragte die Aussetzung der Vollziehung.

Das Finanzgericht (FG) lehnte den Antrag auf Aussetzung ab, da die Festsetzungsverjährung erst 1994 begonnen habe, wegen verspäteter Abgabe der Steuererklärung durch den Testamentsvollstrecker.

Die Antragstellerin war jedoch der Ansicht, dass die Verjährung bereits 1995 eingetreten sei, da das Testament 1991 eröffnet wurde.

Pflicht zur Abgabe Steuererklärung bei Testamentsvollstreckung

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied zugunsten der Antragstellerin.

Er argumentierte, dass die Verjährung bereits 1995 eingetreten sei, da die Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 1 AO 1977 mit dem Jahr 1991 begann.

Eine Anzeigepflicht nach § 30 Abs. 3 ErbStG entfiel, da das Testament genügend Informationen über das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser lieferte.

Zudem war die Antragstellerin nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, da sie innerhalb der Frist nicht dazu aufgefordert wurde.

Auch die verspätete Abgabe durch den Testamentsvollstrecker konnte keine Hemmung der Festsetzungsfrist bewirken.

Der BFH hob daher die Entscheidung des FG auf und setzte die Vollziehung des Erbschaftsteuerbescheids aus, da die Verjährung eingetreten war und der Steueranspruch somit erloschen war.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Lebzeitiges Eigeninteresse bei Nießbrauchsgewährung zugunsten der Lebensgefährtin

Lebzeitiges Eigeninteresse bei Nießbrauchsgewährung zugunsten der Lebensgefährtin

April 18, 2025
Lebzeitiges Eigeninteresse bei Nießbrauchsgewährung zugunsten der LebensgefährtinRA und Notar KrauDas Urteil des Oberlandesgerichts Karlsr…
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs allein durch einen Ehepartner

Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs allein durch einen Ehepartner

April 16, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs allein durch einen EhepartnerOLG Schleswig, Urteil vom 1…
Unwirksamkeit eines kurz vor Eheschließung abgeschlossenen Erbvertrags

Unwirksamkeit eines kurz vor Eheschließung abgeschlossenen Erbvertrags

April 16, 2025
Unwirksamkeit eines kurz vor Eheschließung abgeschlossenen ErbvertragsRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) hat mit Bes…