OLG Celle 6 U 74/20

Mai 30, 2021

Pflichten des Notars bei Aufnahme Nachlassverzeichnis – OLG Celle 6 U 74/20

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in seinem Beschluss vom 25. März 2021 die Pflichten eines Notars bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses konkretisiert.

Der Fall:

Die Klägerin war Pflichtteilsberechtigte nach ihrer verstorbenen Mutter.

Der Beklagte war Alleinerbe.

Die Klägerin verlangte vom Beklagten Auskunft über den Nachlass in Form eines notariellen Nachlassverzeichnisses.

Der Beklagte legte ein notarielles Nachlassverzeichnis vor, das jedoch unvollständig war.

Die Klägerin erhob Klage.

Pflichten des Notars bei Aufnahme Nachlassverzeichnis – OLG Celle 6 U 74/20

Die Entscheidung:

Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten, hob das OLG Celle die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander auf.

Begründung:

  • Pflichten des Notars: Der Notar ist bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses nicht nur zur Beurkundung der Angaben des Erben verpflichtet, sondern muss auch selbst Ermittlungen anstellen. Er muss eigenständig feststellen, ob weitere Nachlassgegenstände oder Verbindlichkeiten vorhanden sind.
  • Unvollständiges Nachlassverzeichnis: Das vorgelegte Nachlassverzeichnis war unvollständig, da es nicht alle Konten der Erblasserin enthielt. Der Notar hätte weitere Ermittlungen anstellen müssen.
  • Zweifelhafter Anspruch der Klägerin: Der Anspruch der Klägerin war zweifelhaft, da sie mittlerweile Kenntnis von den fehlenden Konten hatte. Unklar war auch, welche weiteren Ermittlungen der Notar anstellen sollte.
  • Pflicht zur Durchsicht von Kontounterlagen: Ob der Notar zur Durchsicht von Kontounterlagen verpflichtet ist, um Hinweise auf Schenkungen zu finden, konnte das OLG Celle offenlassen. Es wies aber darauf hin, dass die Pflichten des Notars umso weiter reichen, je konkreter die Hinweise des Pflichtteilsberechtigten auf pflichtteilsrelevante Vorgänge sind.   

Pflichten des Notars bei Aufnahme Nachlassverzeichnis – OLG Celle 6 U 74/20

Fazit:

Der Beschluss des OLG Celle verdeutlicht die Pflichten eines Notars bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses.

Der Notar muss selbst Ermittlungen anstellen und darf sich nicht auf die Angaben des Erben verlassen.

Die Pflichten des Notars sind im Einzelfall zu bestimmen und hängen auch von den Hinweisen des Pflichtteilsberechtigten ab.

RA und Notar Krau

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