Pflichten des Notars bei Aufnahme Nachlassverzeichnis – OLG Celle 6 U 74/20
RA und Notar Krau
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in seinem Beschluss vom 25. März 2021 die Pflichten eines Notars bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses konkretisiert.
Der Fall:
Die Klägerin war Pflichtteilsberechtigte nach ihrer verstorbenen Mutter.
Der Beklagte war Alleinerbe.
Die Klägerin verlangte vom Beklagten Auskunft über den Nachlass in Form eines notariellen Nachlassverzeichnisses.
Der Beklagte legte ein notarielles Nachlassverzeichnis vor, das jedoch unvollständig war.
Die Klägerin erhob Klage.
Die Entscheidung:
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten, hob das OLG Celle die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander auf.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des OLG Celle verdeutlicht die Pflichten eines Notars bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses.
Der Notar muss selbst Ermittlungen anstellen und darf sich nicht auf die Angaben des Erben verlassen.
Die Pflichten des Notars sind im Einzelfall zu bestimmen und hängen auch von den Hinweisen des Pflichtteilsberechtigten ab.
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