Pflichten des Testamentsvollstreckers bei der Eingehung einer Verbindlichkeit – BGH IVa ZR 36/81
Kernaussage:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker bei der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass an die Grenzen seiner Befugnisse gebunden ist
und die Verbindlichkeit zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich sein muss.
Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall hatte der Testamentsvollstrecker eine Rechtsanwältin mit der Abwicklung des Nachlasses beauftragt und ihr hierfür ein Honorar zugesagt.
Die Erben fochten die Höhe des Honorars an.
Rechtliche Würdigung:
Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.
Begründung:
Konsequenzen:
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der BGH mit seinem Urteil die Pflichten des Testamentsvollstreckers bei der Eingehung von Verbindlichkeiten präzisiert hat.
Testamentsvollstrecker sollten die Entscheidung bei der Verwaltung des Nachlasses berücksichtigen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.