Pflichtteil – Auskunft und Belegvorlage – OLG München 33 U 325/21 – Endurteil vom 23.08.2021
Kernaussage:
Das Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG) vom 23. August 2021 (Az. 33 U 325/21) befasst sich mit dem Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben.
Es stellt klar, dass eine allgemeine Pflicht zur Vorlage von Belegen im Rahmen des Auskunftsanspruchs nicht besteht.
Eine Belegvorlage ist nur in Ausnahmefällen erforderlich, beispielsweise wenn ein Unternehmen zum Nachlass gehört und dessen Wert ohne bestimmte Unterlagen nicht beurteilt werden kann.
Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall stritten ein Sohn (Kläger) und der Ehemann (Beklagter) der verstorbenen Erblasserin um Pflichtteilsansprüche.
Der Sohn forderte vom Ehemann Auskunft und Belegvorlage, um seine Ansprüche zu berechnen.
Das Erstgericht hatte dem Sohn teilweise Recht gegeben und den Ehemann zur Auskunft inklusive Vorlage bestimmter Belege verurteilt.
Der Ehemann legte Berufung ein.
Entscheidungsgründe:
Ergebnis:
Das OLG hob das erstinstanzliche Urteil teilweise auf und wies die Klage des Sohnes auf Belegvorlage ab. Es wurde keine Revision zugelassen.
Kommentar:
Das Urteil bestätigt die bisherige Rechtsprechung, dass Erben nicht generell verpflichtet sind, Belege im Rahmen des Auskunftsanspruchs vorzulegen.
Dies schützt die Privatsphäre des Erblassers und verhindert eine übermäßige Belastung des Erben.
Eine Belegvorlage ist nur in begründeten Ausnahmefällen erforderlich, um dem Pflichtteilsberechtigten die Berechnung seiner Ansprüche zu ermöglichen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.